Nachrichten Service Rubriken Grundschule Sek. I Sek. II Förderschulen Sonstiges Shop

Auch Menschen mit geistiger Behinderung dürfen am 18. September zur Wahl gehen

Marburg (ots) - Am 18. September ist Wahltag auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie müssen nur deutsche Staatsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in allen Angelegenheiten ihres Lebens unter rechtlicher Betreuung stehen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe aufmerksam.



 Damit geistig behinderte Frauen und Männer in Deutschland ihr
Wahlrecht wahrnehmen können, werden sie von der Lebenshilfe
unterstützt. Sie üben Schritt für Schritt den Gang zur Wahlurne ein.
Wer möchte, kann selbst beim Kreuzchen in der Wahlkabine auf Hilfe
zurückgreifen. Diese Vertrauensperson ist zur absoluten Neutralität
verpflichtet und soll lediglich helfen, den Willen des behinderten
Menschen umzusetzen.

   Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich
schnell an seinen rechtlichen Betreuer wenden, um die Bundestagswahl
nicht zu verpassen. Informationen zur Wahl in einfacher Sprache
gibt's im Internet unter www.lebenshilfe.de. Dort sind auch die
Antworten der fünf im Bundestag vertretenen Parteien auf die
Wahlprüfsteine der Lebenshilfe zu finden.


Pressekontakt:

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
e.V., Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Peer Brocke, Telefon
06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de


 
 Diese Seite per Email weiter empfehlen  ·   Druckversion
 · 
 Newsletter abonnieren

 


Bestellen Sie gleich hier Ihren Newsletter:
Ihr Name:

Ihre Emailadresse:


Produkte aus unserem Shop:
Lebenskrisen als Chance zum Neubeginn
Anzeige
Beamtendarlehn
Anzeige
Anzeige
Naturamed
Anzeige
steuertipps.de
Anzeige
FWU-Shop
Copyright © 2007 TeachersNews
Hosted by Oberdieck Online GmbH       an den Seitenanfang springen