Die weiteren Punkte betreffen eine Erhöhung des Beschäftigungsumfanges bis zu 100% für die folgenden vier Schuljahre für bereits im Landesdienst befindliche Förderschullehrer mit dem Lehramt an Förderschulen, dem Lehramt an Sonderschulen sowie Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung und einer sonderpädagogischen Hochschulzusatzausbildung sowie die unbefristete Einstellung von Bewerbern mit dem Lehramt an Grundschulen, Regelschulen und Gymnasien unter bestimmten Voraussetzungen. Auch im Landesdienst tätige Erzieher an staatlichen Grundschulen können an der Förderschule eingesetzt werden, wenn sie zur Nachqualifizierung zur Sonderpädagogischen Fachkraft bereit sind.
Das 6-Punkte-Programm
Der Freistaat Thüringen will dem Mangel an Förderschullehrern mit gezielten Maßnahmen begegnen. Es gilt, wegen der angespannten bundesweiten Situation neue Lehrkräfte zu gewinnen und die vorhandenen Reserven voll auszuschöpfen.
1. Übernahmeangebote an alle Absolventen 2004 des Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung Gera, Studienseminar für Förderschulen, und ihre sofortige Verbeamtung grundsätzlich mit 70 Prozent. Bei entsprechendem Bedarf im Schulamtsbereich wird außerdem eine Erhöhung des Beschäftigungsumfangs auf bis zu 100 Prozent für die folgenden vier Schuljahre ermöglicht.
2.Das Angebot einer Erhöhung des Beschäftigungsumfangs auf bis zu 100 % für die folgenden vier Schuljahre ergeht bei entsprechendem Bedarf auch an die sich bereits im Landesdienst befindlichen Förderschullehrer mit dem Lehramt an Förderschulen, dem Lehramt an Sonderschulen sowie Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und einer sonderpädagogischen Hochschulzusatzausbildung.
3. Unbefristete Einstellung von Bewerbern mit dem Lehramt an Regelschulen oder einem vom Thüringer Kultusministerium als gleichwertig anerkannten Abschluss.
4.Bei Bedarf unbefristete Einstellung von Bewerbern mit dem Lehramt an Grundschulen oder einem vom Thüringer Kultusministerium als gleichwertig anerkannten Abschluss, wenn sie zusätzlich eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: mindestens ein Semester der Ausbildung mit dem Ziel der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen oder mindestens 6 Monate erfolgreiche Tätigkeit als Lehrer an einer Förderschule oder ein zusätzlicher Abschluss (u. a. zum Logopäden, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten).
5.Bei Bedarf unbefristete Einstellung von Bewerbern mit dem Lehramt an Gymnasien oder einem vom Thüringer Kultusministerium als gleichwertig anerkannten Abschluss, wenn sie zusätzlich eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: mindestens ein Semester der Ausbildung mit dem Ziel der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen oder mindestens 6 Monate erfolgreiche Tätigkeit als Lehrer an einer Förderschule oder ein zusätzlicher Abschluss (u. a. zum Logopäden, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten).
6. Im Landesdienst
befindliche Erzieher an staatlichen Grundschulen erhalten die Möglichkeit des
Einsatzes an einer Förderschule. Eine Bereitschaft zur Nachqualifizierung zur
Sonderpädagogischen Fachkraft wird dabei vorausgesetzt. Der durch diese
Maßnahmen entstehende Bedarf an Grundschulhorten wird gegebenenfalls durch
zusätzliche Neueinstellungen im Erzieherbereich ausgeglichen.
Quelle: RegioWeb
http://www.regioweb.de/webchange/16836-1081770438026-16779-newsdetail.htm
l

Österreich
Diese Seite per Email weiter empfehlen
Druckversion
Newsletter abonnieren






