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"Das Schulfach Musik ist in der Grundschule zunehmend in seiner Existenz gefährdet!"

Darauf weist in diesen Tagen Prof. Dr. Hans Bäßler, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Schulmusiker (vds), nachdrücklich hin. Auch im seit einigen Wochen laufenden Schuljahr zeige sich die Misere des Faches Musik in der Grundschule: "Rund 80 % des Unterrichts entfallen oder werden fachfremd erteilt!", so Bäßler. "Die Stundentafeln sind z.T. unbefriedigend (z.B. nur eine Wochenstunde in Baden-Württemberg), die Arbeitsgemeinschaften werden immer mehr zum Opfer von Streichungen und Kürzungen - und Fortbildung der fachfremd unterrichtenden Lehrerinnen findet kaum mehr statt."



Dass die vermehrte Ausbildung und Einstellung von Musiklehrkräften im Zentrum aller Bemühungen stehen müse, sei selbstverständlich. "Aber für jene engagierten Kolleginnen und Kollegen, die Musik zwar nicht studiert haben, in der Schule die Bedeutung des Faches aber erkannt und erfahren haben und nun auch gerne Musik unterrichten wollen, müssen wir auch etwas tun!"

Im Mai dieses Jahres habe der vds, so Bäßler, mit anderen musikpädagogischen Verbänden eine Expertentagung veranstaltet, bei der die Fortbildung fachfremd unterrichtender Lehrerinnen und Lehrer thematisiert wurde. Verabredet sei, Qualitätsstandards für die künftige Fortbildung fachfremd unterrichtender Musiklehrerinnen und -lehrer an den Grundschulen zu erarbeiten. Zunächst aber habe man die Problematik des fachfremd erteilten Musikunterrichts diskutiert.

Dazu haben Verbände und Experten aus der gesamten Bundesrepublik die folgende Resolution "Musik in der Grundschule ? zur Problematik des fachfremden Unterrichts" verabschiedet:

Resolution

Musik in der Grundschule ?
zur Problematik des fachfremden Unterrichts

Die am 26. Mai 2000 anlässlich der Experten-Tagung "Musik in der Grundschule ? fachfremd unterrichtet" in Fulda versammelten Fachleute aus Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitutionen von 15 Bundesländern sowie die Vorsitzenden der musikpädagogischen Verbände (Arbeitskreis für Schulmusik, Arbeitskreis musikpädagogische Forschung, Bundesfachgruppe Musikpädagogik, Gesellschaft für Musikpädagogik/Verband der Musikpädagogen, Verband Deutscher Schulmusiker) stellen fest:

Nur Grundschulen haben die Möglichkeit, allen Kindern grundlegende musikalische Kompetenzen und Erfahrungen mit Musik in einer möglichst großen Breite zu vermitteln. Dafür sind die Jahre der Kindheit von besonderer Bedeutung. Jedoch ist die Versorgung der Grundschulen in der Bundesrepublik Deutschland mit qualifiziertem Musikunterricht nicht durchweg gewährleistet. Deshalb richten wir an alle Landesregierungen der Bundesrepublik Deutschland den Appell, verantwortungsbewusst geeignete Maßnahmen zur Sicherung eines qualifizierten Musikunterrichts in allen Grundschulen zu ergreifen.

Im Einzelnen:

Oberste Priorität muss die Sicherung des kontinuierlichen Unterrichts in Musik haben. Dieser Unterricht muss durch Lehrkräfte, die im Fach Musik ausgebildet wurden, erteilt werden. Dazu verhelfen folgende Maßnahmen:

Verbesserung der Ausbildung für den Unterricht im Fach Musik im Hinblick auf einen qualifizierten sachgerechten und schülerorientierten Unterricht,

Stärkung der Ausbildung als eigenständiger Fachausbildung, die nicht in allgemeinen ästhetischen Fächern (Musisch-ästhetischer Gegenstandsbereich, Ästhetische Erziehung o.ä.) mit rudimentärem Musikanteil aufgehen darf,

Einstellung aller Grundschullehrerinnen und -lehrer mit Lehrbefähigung im Fach Musik (ggf. Bonus-Regelungen),

vielfältiger Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern mit Lehrbefähigung für Musik im Fachunterricht und im Musikleben der Schulen,

nachhaltige Verbesserung der Ausstattung der Grundschulen mit Musikinstrumenten, Medien und weiteren fachspezifischen Materialien sowie mit einer angemessenen Zahl von Musikräumen.

Die Fortbildung von Lehrkräften, die fachfremd Musik unterrichten, muss erheblich intensiviert werden. Die gegenwärtigen Initiativen in einigen Bundesländern müssen abgesichert und erweitert werden. Die anderen Bundesländer sollten entsprechende Projekte planen und durchführen. Solche Maßnahmen führen kurzfristig zu einer Verbesserung der Qualität des Musikunterrichts. Gleichwohl muss aber mittelfristig an dem Ziel einer Versorgung des Musikunterrichts mit grundständig für dieses Fach ausgebildeten Lehrkräften. festgehalten werden.

Maßnahmen zur Weiterbildung müssen aufgebaut werden und sollen berufsbegleitend erfolgen.
Im Hinblick auf die Ziele von Fortbildungsmaßnahmen halten wir fest:

Fort- und Weiterbildung müssen die persönliche musikalische Qualifikation in allen Dimensionen steigern, zur musikdidaktischen Selbständigkeit befähigen, Vermittlungskompetenzen musikbezogen erweitern und Unterrichtsbausteine oder -module zur Verfügung stellen.

Sie zielen auf die Vermittlung von Kompetenzen für einen Musikunterricht,

der die musikalischen Erfahrungen der Kinder in den Mittelpunkt seiner Bemühungen stellt,

der die Rezeptionsmöglichkeiten der Kinder differenziert und erweitert,

der die Kinder zur Entfaltung einer breiten musikalischen Praxis anregt,

der die hierfür notwendige methodische Vielfalt entwickelt und

der alle seine Bemühungen unter die Perspektive einer umfassenden Entfaltung musikalischer Kompetenzen stellt, die für die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit grundlegend sind.

 Quelle: Verband Deutscher Schulmusiker e.V.

http://www.vds-musik.de/vds-archiv/vds-archiv2000/musik_in_grundschule.htm


 
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