Die angestrebte hohe Qualität der Ausbildung könne aber nur gelingen, wenn diese Kooperation auch gesetzlich verankert werde.
"In NRW wird es keinen kleinen Master im Lehramt geben, und das ist gut so", erklärte GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber in einer ersten Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. "Ob allerdings mit einem schlanken Gesetz und einer strengen Zugangsverordnung zum Vorbereitungsdienst das Fundament für eine moderne Gesamtarchitektur der Lehrerbildung in NRW gelegt ist, hängt nicht nur vom Kooperationswillen der beteiligten Institutionen ab, sondern auch von den realen Bedingungen."
Die GEW erwarte, so der GEW-Chef, dass deutlich mehr Geld und personelle Ressourcen für die Lehrerbildung, vor allem für die Stärkung der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaften, eingesetzt werden. "Schon jetzt rufen die Universitäten nach finanziellem Ausgleich, wenn sie sich weiterhin in der Lehrerausbildung engagieren sollen", erklärte Meyer-Lauber und verweist auf aktuelle Diskussionen an einigen Hochschulen in NRW. Seine Forderung: "Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die der Innovationsminister mit den Hochschulen abschließt, müssen transparent und öffentlich gemacht werden. Land und Hochschulen dürfen sich nicht aus der Verantwortung für die Lehrerversorgung an den Schulen stehlen." Dieser Verantwortung müssten Innovations- und Schulministerium auch in den Akkreditierungsverfahren der Lehramtsstudiengänge nachkommen.
Die Vorgabe der Baumert-Kommission für das neue Gesetz "nicht mehr Praxis im Studium, sondern bessere und reflektierte Praxis" sei grundsätzlich richtig. Die GEW spreche sich aber gegen ein Schulassistenzpraktikum vor Studienantritt aus und fordere landesweit geltende Standards für das Praxissemester im Masterstudium, dass von den Zentren für Lehrerbildung in Kooperation mit den Studienseminaren organisiert werden soll.
Mit Blick auf den ab 2015 vorgesehenen auf ein Jahr gekürzten Vorbereitungsdienst forderte Meyer-Lauber den bedarfsdeckenden Unterricht der Referendare zu streichen. "Wenn der Vorbereitungsdienst auf ein Jahr verkürzt wird, verbietet sich die Anrechnung der Referendare auf den Stellenplan der Schule," betonte Meyer-Lauber. "Ausbildung, Prüfungen und reguläre Unterrichtstätigkeit sind in dieser kurzen Zeit nicht miteinander vereinbar."
Für die Gewerkschaft - so Meyer-Lauber abschließend - stehe außer Frage, dass Lehramtsstudierende im Praxissemester statt Studiengebühren zu zahlen eine Praktikantenvergütung erhielten und Fahrtkosten zu den Ausbildungsschulen erstattet bekämen.
http://www.gew-nrw.de/presseinfos/Presse200838.cfm
Berthold Paschert
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nünningstr. 11
45141 Essen
Tel.: 0201-29403-12
Fax. 0201-29403-51
mail: berthold.paschert@gew-nrw.de

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