Eine kleine Gehaltserhöhung für Lehrkräfte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
haben Sie auch schon den nächsten Urlaub gebucht, da uns ja eine Rückzahlung vom Finanzamt ins Haus steht. Leider ist wohl für die meisten Kolleginnen und Kollegen nicht abschätzbar, wie viel sie zurück bekommen, aber der Einsatz der der Kläger, auch mit Unterstützung der Gewerkschaften, für die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers ist gar nicht zu bezahlen. Lesen Sie mehr zum Thema "Arbeitszimmer"