Der Grund: In der neuen Prüfungsordnung für das Lehr-amtsstudium werden die Qualitätsanforderungen in den Erziehungswis-senschaften gesenkt. Danach können Lehrerinnen und Lehrer künftig auch mit mangelhaften Kenntnissen in Pädagogik an allen bayerischen Schulen unterrichten. Für den BLLV nicht akzeptabel: „Die Anforderungen an den Lehrerberuf sind extrem gestiegen. Qualitative Abstriche in der Lehrerbil-dung sind daher unverantwortlich.“
Laut der neuen Prüfungsordnung muss das Staatsexamen nur noch in einem Fach der Erziehungswissenschaften - Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik oder Psychologie - abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass in allen drei Fach-bereichen während des Studiums ausreichende Leistungen erzielt wurden. In der Abschlussprüfung (Staatsexamen) genügt dann die Note „Fünf“. Eine „Fünf“ steht für mangelhafte Kenntnisse in diesem Fachbereich.
Wenzel: „In keinem anderen Beruf hätte ein Bewerber mit einer solch schlechten Bewertung in einem Kernbereich eine Chance. Erziehungswissenschaftliche und didaktische Kenntnisse sind für einen erfolgreichen Unterricht und den Lernzu-wachs der Schüler von zentraler Bedeutung. Es ist bedauerlich, dass das Kul-tusministerium ausgerechnet in diesen Fachbereichen geringere Anforderungen als die Universitäten stellen.“ Er bezeichnete die Vorgehensweise als „Aufwei-chung des Staatsexamens“ und als das „falsche Signal“.
„Staatsregierung und Wissenschaft haben zwar erkannt, dass dieKritik an der universitären Lehrerbildung den Mangel an pädagogischen und methodischen Kompetenzen betrifft und nicht die fachlichen Kenntnisse. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten.“ Die Anforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, steigen, ihre Lebenssituationen werden schwieriger, gleichzeitig werden die Lerninhalte komplexer. „Um ihre Schülerinnen und Schü-ler professionell und optimal in ihren Lernbiographien begleiten und unterstützen zu können, benötigen sie exzellentes pädagogisches Handlungswissen. Mangel-hafte Kenntnisse in den Erziehungswissenschaften sind da kontraproduktiv.“
Quelle: BLLV


Österreich
Diese Seite per Email weiter empfehlen
Druckversion
Newsletter abonnieren






