Schon jetzt sollen Pädagogische Tage eher in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, als dass Unterricht für diese besondere Fortbildung der Lehrer ausfällt, die wiederum den Schülern zugute kommt. Bisweilen sind hochkarätige Referenten nicht zu diesen „Ferien“-Terminen zu haben oder es sprechen andere wichtige Gründe dafür, den Pädagogischen Tag während der Unterrichtszeit abzuhalten. Die Schulkonferenz muss obendrein der Sonderregelung zustimmen.
Warum sich jetzt der Finanzausschuss des Landtages in interne Schulangelegenheiten einmische, sei völlig unverständlich, sagt der VBE-Chef. Wieso durch die Verbesserung der Unterrichtskultur ein „wirtschaftlicher Schaden“ entstehe, sei nicht wirklich nachzuvollziehen, so Karg. Richtig sei vielmehr, dass durch die schon beinahe fahrlässig zu nennende Handhabung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrer durch die Landesregierung ein weitaus größerer Schaden entstehe als durch den wegen schulinterner Lehrerfortbildung ausfallenden Unterricht.
Frühzeitig durchgeführte Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen könnten zu einer deutlichen Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei Lehrern führen. Lärm und psychischer Stress durch übervolle Klassen und zunehmend mehr verhaltensauffällige Schüler belasten Pädagogen über Gebühr und machen auf Dauer krank. Der Begriff „Fürsorgepflicht des Dienstherrn“ habe durchaus Charme, sei jedoch bisher noch eine ziemlich leere Worthülse, bemängelt VBE-Chef Karg.
Erfreulich sei, dass sich die Kultusministerin Marion Schick nicht gleich vor den Karren der Lehrerschelte habe spannen lassen, lobt Karg die „Neue“.
4.3.2010
Verband Bildung und Erziehung (VBE) - Baden-Württemberg
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