Zwar legt jedes EU-Land seine nationale Bildungspolitik selbst fest, doch es gibt auch Herausforderungen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: Überalterung der Gesellschaft, unzureichende Kompetenzen bei Arbeitskräften und globaler Wettbewerb legen gemeinsame Reaktionen auch im Bildungsbereich nahe und es bietet sich an, dass die Mitgliedsländer dabei voneinander lernen. Daher tauschen sich die Mitgliedstaaten über empfehlenswerte Verfahren aus und legen gemeinsam Indikatoren und europäische Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks) fest, um die jeweiligen Fortschritte überprüfen zu können.
Nach Verabschiedung der Lissabon-Strategie wurde im Jahr 2002 mit dem "Arbeitsprogramm allgemeine und berufliche Bildung 2010" eine neue Grundlage für die politische Kooperation geschaffen. Es bildet die Basis für sämtliche Folgeaktionen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und es schreibt ein neues Arbeitsverfahren der Bildungszusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten fest: die sogenannte "Offene Koordinierungsmethode".
Im Mai 2009 wurde ein Beschluss zur Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Rahmen der Offenen Koordinierungsmethode gefasst, als der Rat Bildung den "Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (nach der englischen Bezeichnung 'ET 2020')" verabschiedete.
Darin haben sich die EU-Bildungsministerinnen und Bildungsminister für die zukünftige Zusammenarbeit bis 2020 folgende Ziele gesetzt:
- Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;
- Verbesserung von Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns;
- Förderung von Innovation und Kreativität.
Gleichzeitig haben sich parallel dazu weitere Entwicklungen vollzogen. Im Jahr 1999 riefen 30 Länder den Bologna-Prozess ins Leben, um für Konvergenz zwischen den Hochschulbildungssystemen zu sorgen und bis 2010 einen Europäischen Hochschulbildungsraum zu schaffen. Der 2002 unterzeichnete Kopenhagen-Prozess verstärkte die europaweite Kooperation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Beide sind Prozesse freiwilliger Zusammenarbeit und gehen über die reine EU-Zusammenarbeit hinaus. Aufgrund ihrer Bedeutung für ihren jeweiligen Bildungsbereich finden sich auf diesen Seiten daher auch Informationen zu diesen Prozessen.
Mehr zur Geschichte der EU-Bildungspolitik finden Sie hier.


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