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Hessen - Sieg für Roland Koch: Studiengebühren verfassungsgemäß

Wiesbaden (RPO). Die hessischen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof. Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus - mit sechs zu fünf Richterstimmen. Das Urteil ist auch ein Sieg für Ministerpräsident Roland Koch.




Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, die Vorgaben in Artikel 59 der Landesverfassung hinderten den Gesetzgeber nicht daran, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Der fragliche Artikel beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums. Wichtig sei allerdings, dass durch die Erhebung von Gebühren niemand vom Studium ausgeschlossen werde.

 

Dieser Vorgabe der Verfassung habe der Gesetzgeber mit der Einführung eines Darlehensanspruchs für alle Studierenden Rechnung getragen, sagte Wolski. Dass die Darlehen ohne Bonitätsprüfung und für Bafög-Empfänger auch noch zinsfrei eingeräumt würden, führe zu einer sozialen Abfederung, so dass auch wirtschaftlich schlechter gestellte Personen ein Studium aufnehmen könnten.

 

Artikel 59 der hessischen Verfassung verbietet grundsätzlich die Erhebung von "Schulgeld" in allen staatlichen Bildungseinrichtungen des Landes. Zugleich lässt der Verfassungsartikel allerdings Ausnahmen zu, so weit ein Hochschüler wirtschaftlich dazu in der Lage ist.

 

Gegen die Studiengebühren hatten unter anderem SPD und Grüne geklagt. Außerdem hatten Studenten, Elterninitiativen und Gewerkschaften über 70.000 Unterschriften für eine sogenannte Volksklage gesammelt. Sie beklagen, dass die Gebühren sozial schwache Studenten benachteilige.

 

 

Studiengebühren im Landtag umstritten

 

Der Streit um die Studiengebühren ist in Hessen zu einem politischen Machtkampf zwischen dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und der SPD-Fraktionschefin Andrea Ypsilanti (SPD) geworden. Die CDU hatte die Studienbeiträge unter Koch im Oktober 2006 mit ihrer damals noch absoluten Mehrheit im Landtag beschlossen. Die Landesregierung hielt die Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für notwendig, um die Studienbedingungen an den Hochschulen verbessern zu können. Die Gebühren wurden erstmals zum Wintersemester 2007/2008 erhoben.

 

Die SPD war bei der Landtagswahl im Januar mit dem Versprechen angetreten, die Studiengebühren wieder abzuschaffen. Damit war die Partei in der vergangenen Woche vorerst gescheitert. Zwar hatte sie die nötige Mehrheit von SPD, Grünen und Linken hinter sich. Roland Koch hatte am Donnerstag aber überraschend angekündigt, er werde das vom Landtag bereits beschlossene Gesetz zur Abschaffung der Uni-Maut wegen eines Formfehlers nicht unterschreiben. Der CDU-Politiker verteidigte am Wochenende sein Vorgehen gegen Kritik aus den Reihen von SPD und Grünen. Diese seien für die Panne mit ihrem fehlerhaften Studiengebührengesetz selbst verantwortlich.

 

Rückendeckung erhielt Koch von FDP-Landeschef Hahn. Koch habe zwar "eine besonders öffentlichkeitswirksame Art der Korrektur des Fehlers gewählt", SPD und Grüne müssten aber mehr Selbstkritik üben, sagte Hahn auf einem FDP-Landesparteitag in Limburg. Auch Hahn warb noch einmal für eine schwarz-gelb-grüne "Jamaika"-Koalition. Diese sei "bei gutem Willen aller Beteiligten möglich". Hahn forderte die Grünen auf, nach der Sommerpause Klarheit zu schaffen. "Entweder Jamaika oder ratz-fatz Neuwahlen", sagte Hahn. Im Fall von Neuwahlen halte er den Termin der Europawahl am 7. Juni 2009 für sinnvoll.

 

Quelle: RP-Online

 

 


 
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