Vorratsdatenspeicherung - Gesetz ausgesetzt
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vorerst gestoppt. Nach einer einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Lesen Sie mehr zum Thema "Vorratsdatenspeicherung"