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Vorratsdatenspeicherung - Gesetz ausgesetzt

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vorerst gestoppt. Nach einer einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Lesen Sie mehr zum Thema "Vorratsdatenspeicherung"





 
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