Die Beleidigungen verbreiten sich im Internet wie ein Lauffeuer und lösen bei den Betroffenen Angst und nicht selten Selbstmord-Gedanken aus. Die Mobber selbst sehen ihren Psychoterror als harmlosen Online-Streich. Das von der EU-Kommission initiierte „Safer Internet Programm“ soll für virtuelle Gefahren wie das Cyber-Mobbing sensibilisieren und Opfern zeigen, wie sie sich gegen Angriffe wehren können. So gibt es etwa die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte einzuleiten, um die Entfernung der Inhalte und eine zukünftige Unterlassung zu erzielen. Selbst versichern kann man sich inzwischen dagegen: Als einer der ersten Anbieter nimmt die Allrecht Rechtsschutzversicherung AG seit dem 1. Januar 2010 Unterlassungsansprüche in ihren „Privat- und Berufs-Rechtsschutz“ sowie „Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz“ auf.
Facebook, MySpace, StudiVZ: Die Zahl der Nutzer von sozialen Online-Netzwerken wird bis 2012 um das Doppelte ansteigen. Dann sollen sich laut EU-Kommission 110 Millionen Europäer per Web 2.0 mit dem Rest der Welt austauschen. Doch die Vorteile der interaktiven Vernetzung schlagen immer öfter ins Negative um. Wenn Gerüchte bewusst gestreut werden, Hass-Emails kursieren und regelrechte Hetzkampagnen gegen Einzelne geführt werden, ist die Grenze der Kommunikationsfreiheit überschritten. In Deutschland sind vor allem Schüler und Lehrer von Cyber-Mobbing betroffen. Laut einer Umfrage der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft werden acht Prozent der Lehrkräfte und 25 Prozent aller Gymnasiasten schikaniert.
Gefährliche Anonymität
Medienpädagogen fordern gezielte Aufklärung darüber, welche psychischen Folgen und rechtlichen Konsequenzen diese virtuellen Attacken haben - denn den Tätern fehlt es an Bewusstsein für die Auswirkungen ihres Handelns. Sie verstecken sich hinter der vermeintlichen Anonymität im Netz. Im Unterricht soll deshalb die Problematik des Cyber-Mobbings offensiv aufgegriffen und die Medienkompetenz der Schüler gestärkt werden, indem sie lernen inwiefern Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht und Meinungsfreiheit eine Rolle spielen. „Den Jugendlichen muss auch bewusst gemacht werden, gegen welche Rechtsvorschriften sie verstoßen“, sagt Dariusz Weis von Allrecht Rechtsschutzversicherung AG.
Da der Psychoterror mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel allein keine eigene strafbare Handlung ist, kommt es auf die Inhalte an. Generell gilt es zwei Arten von Cyber-Mobbing zu unterscheiden: Das geschlossene Mobbing bezieht sich auf die wiederholte Nachstellung und Beleidigung mittels Email und SMS. Mögliche Tatbestände sind hier Beleidigung, Drohung, Nötigung, Erpressung oder Stalking. Werden unerlaubt Fotos oder Videos veröffentlicht, spricht man von öffentlichem Mobbing. Hier handelt es sich um eine Persönlichkeitsverletzung beziehungsweise Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Liegt eine Straftat vor, kann die betroffene Person einen Strafantrag stellen. „Dann wird der Täter zwar vom Staat verurteilt, was aber nicht bedeutet, dass veröffentlichte Inhalte im Internet beseitigt werden müssen, und ein neuerliches Online-Stellen verhindert werden kann“, so Weis.
Unterlassung mittels Zivilrechtsverfahren durchsetzen
Damit aktuelle Einträge gelöscht werden und die zukünftige Unterlassung von derartigen Veröffentlichungen durchgesetzt wird, ist ein Zivilverfahren notwendig. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie die Vollstreckung für die Durchsetzung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches können von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. „Der Beseitigungsanspruch kann sowohl an den Täter als auch an den Betreiber einer Homepage gerichtet sein“, erklärt Weis. Dabei spiele es keine Rolle, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. Zwecks Beweisen ist es wichtig, Screenshots und eine genaue Beschreibung der Inhalte anzufertigen. Während im Strafrecht Kinder unter 14 Jahren nicht schuldfähig sind, sind zivilrechtlich gesehen auch Minderjährige belangbar. Dennoch müssen die Erziehungsberechtigten die Unterlassungserklärung in Vertretung des Jugendlichen abgeben. „Aufgrund des gesetzlichen Minderjährigenschutzes kann es aber zu erheblichen rechtlichen Problemen kommen“, sagt Weis.
Um diese rechtlichen Konsequenzen zu verhindern, sollten Eltern das Thema Cyber-Mobbing auch zu Hause ansprechen und die Internetgewohnheiten ihres Kindes beobachten. Bereits 42 Prozent aller Sechsjährigen nutzen laut EU Kommission das Internet. Unter den Elfjährigen surfen 80 Prozent im Web. Mütter und Väter sollten von Anfang an Interesse dafür zeigen, wofür die Jugendlichen den Computer nutzen. Im Teenageralter sind Erwachsene oft nicht mehr die erste Ansprechperson. An manchen Schulen gibt es deshalb so genannte Peer-Mediatoren. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, sich Gleichaltrigen anzuvertrauen und über ihre Erfahrungen zu sprechen.
(Nähere Informationen unter www.allrecht.de)
Die Allrecht Rechtsschutzversicherung AG wurde 1974 von der IDUNA / NOVA Versicherungsgruppe, den Signal Versicherungen (seit 1999 SIGNAL-IDUNA-Gruppe) und der Münchener Verein Versicherungsgruppe gegründet. ALLRECHT bietet Rechtsschutz für den privaten Bereich und für selbständige Tätigkeiten an. Seit dem 1. Januar 2010 gibt es ein neues Privat- und Berufs-Rechtsschutzpaket, das zusätzlich mit einem Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz kombiniert werden kann.
Mehr Info für Leser/Zuschauer/Interessenten:
Allrecht Rechtsschutzversicherung AG
Liesegangstraße 15, 40211 Düsseldorf
Tel: 0211 90899-0, Fax: 0211 90899-99
E-Mail: service@allrecht.de, Internet: www.allrecht.de
Mehr Info für die Redaktion
Pressebüro Gebhardt-Seele
Leonrodstraße 68, 80636 München
Tel: 089 500315-0, Fax: 089 500315-15
E-Mail: pressebuero@gebhardt-seele.de, Internet: www.gebhardt-seele.de


Österreich
Anonymität im virtuellen Raum enthemmt Täter│Großteil der Opfer schweigt, obwohl sie rechtliche Schritte unternehmen können - Ein peinlicher Schnappschuss, Bildmontagen, gefälschte Profile: Täglich werden Menschen über Online-Portale, Chatrooms und Handys an den öffentlichen Pranger gestellt.
Diese Seite per Email weiter empfehlen
Druckversion
Newsletter abonnieren



