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Fall des Monats: Lieber einmal zu viel gefragt

Schulleiterin Frau Stolz sammelt alle Zeitungsartikel, in denen ihre Schule oder Schülerinnen und Schüler der Schule genannt werden und möchte sie auf der Schulhomepage veröffentlichen.



Über das Marie-Curie-Gymnasium berichtet wegen besonderer Aktivitäten häufig die Lokalpresse: Regelmäßig finden an der Schule auch für die Allgemeinheit interessante Veranstaltungen und Projekte statt. Auch gewinnen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums immer wieder Preise bei unterschiedlichen Wettbewerben. Schulleiterin Frau Stolz sammelt alle Zeitungsartikel, in denen ihre Schule oder Schülerinnen und Schüler der Schule erwähnt werden. Sie möchte die Artikel vollständig einscannen, um sie in einer Rubrik "Das Marie-Curie in der Presse" auf der frei zugänglichen Schulhomepage zu veröffentlichen. Ist dies zulässig?

Kurzantwort

Frau Stolz kann Zeitungsartikel ohne Erlaubnis des Verlages nur dann auf der Schulhomepage veröffentlichen, wenn sich deren Inhalt alleine auf die Wiedergabe von Nachrichten beschränkt. Ob sie daneben die datenschutzrechtliche Einwilligung derjenigen Personen benötigt, die in einem solchen Zeitungsartikel namentlich oder mit sonstigen personenbezogenen Daten genannt werden ist, ist ungeklärt.

 

Weitere Informationen über das Einarbeiten von Zeitungsartikeln auf die Schulhomepage 

 


 
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