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Karlsruhe kippt NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen

Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur
Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das
Ausspähen von Computern sei nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Lesen Sie mehr zum Thema "Onlinedurchsuchung"





 
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