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Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen

Das Land Rheinland-Pfalz muss seinen Lehrern für den Schulunterricht benötigte Bücher kostenlos zur Verfügung stellen. Allerdings können Lehrer nicht die nachträgliche Erstattung des Kaufpreises für ein Schulbuch verlangen, wenn sie das Buch ohne vorherige Erlaubnis gekauft haben. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Lesen Sie mehr zum Thema "Lehrer und Schulbücher"





 
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