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Schutz vor Wiederholungstätern

Führungszeugnisse, die beim Arbeitgeber vorzulegen sind, sollen nach dem Willen der Länder zukünftig aussagekräftiger werden, um insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor Wiederholungstätern zu schützen. Arbeitgeber, die Beschäftigte für besonders sensible Bereiche wie etwa Kindergärten, Schulen und Jugendarbeitsprojekte suchen, sollen sich noch besser über einschlägige Vorverurteilungen der Bewerber informieren können.




Ein heute vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf sieht dazu vor, den Katalog der im Führungszeugnis registrierten Delikte unter anderem um Verurteilungen wegen Verbreitung oder Besitz kinderpornografischer Schriften, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Fürsorgepflichtverletzungen zu erweitern. Flankierend sind bestimmte Tilgungsfristen zu verlängern.

 

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

 

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

 

Quelle: Bundesrat


 
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