Ein heute vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf sieht dazu vor, den Katalog der im Führungszeugnis registrierten Delikte unter anderem um Verurteilungen wegen Verbreitung oder Besitz kinderpornografischer Schriften, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Fürsorgepflichtverletzungen zu erweitern. Flankierend sind bestimmte Tilgungsfristen zu verlängern.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Quelle: Bundesrat


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