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Muslimisches Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen

Remscheid (RPO) Ein muslimisches Mädchen aus Remscheid muss an dem gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch und wies damit die Klage der Eltern des zwölfjährigen Mädchens ab.




Das Gericht urteilte, die Verpflichtung zur Teilnahme stelle zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Durch nicht körperbetonte Schwimmbekleidung könne dieser jedoch stark reduziert werden. Der Erziehungsauftrag des Staates wiege damit schwerer als der Eingriff.

 

Die Kläger hatten religiöse Gewissensgründe ihrer Tochter für die geforderte Freistellung angeführt. So könne die Zwölfjährige beim Schwimmen nicht die islamische Kleiderordnung einhalten, die ihr gebiete, den Körper vor fremden Blicken zu schützen, argumentierten die Eltern. Einen Vorschlag der Schulleiterin, wonach das Mädchen in T-Shirt und Leggins am Schwimmunterricht teilnehmen könnte, hatten die Eltern im vergangenen Jahr abgelehnt. Der Vorschlag entspreche nicht ihren Vorstellungen, weil sich die nasse Kleidung um den Körper des Mädchens lege und damit die Konturen ihres Körpers zu sehen wären.

 

Das Gericht wies darauf hin, dass sich die Schüler während des Schwimmunterrichts überwiegend im Wasser aufhielten. Dort seien keine Körperkonturen zu erkennen. Bei theoretischem Unterricht am Beckenrand könne das Mädchen zudem einen Bademantel anziehen. Die kurzen Augenblicke vor dem Eintauchen und beim Aussteigen aus dem Wasser, bei denen der Körper des Mädchens zu erkennen sei, rechtfertigten keine Freistellung vom Schwimmunterricht. Eine Trennung des Unterrichts nach Geschlechtern sei auch mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich.

 

Die Schulleiterin zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Nun habe die Schule Rechtsicherheit und könne das Mädchen zur Teilnahme am Unterricht verpflichten, sagte Sabine Ernst von der Alexander-von-Humboldt-Realschule in Remscheid. Ab nächster Woche müsse das Mädchen zum Schwimmunterricht erscheinen. Mögliche Konsequenzen für den Fall, dass das Mädchen dem Unterricht weiterhin fernbleibt, wollte Ernst nicht nennen.

 

Die Anwälte der Kläger kündigten Berufung gegen das Urteil an. Sie betonten, das Gericht habe lediglich über einen Einzelfall entschieden. Konsequenzen für ähnliche Fälle ergäben sich durch das Urteil nicht.

 

An der Remscheider Schule waren nach Angaben der Schulleiterin in der Vergangenheit immer wieder Musliminnen vom Schwimmunterricht freigestellt worden und hatten dafür Ersatzunterricht erhalten. Laut neuer Schulordnung, die seit rund einem Jahr gilt, seien nun explizit auch islamische Glaubensangehörige zur Teilnahme am Schwimmunterricht verpflichtet. Dabei müssten sie jedoch keine Badeanzüge tragen, sondern könnten weitere Kleider anziehen.

 

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie Morgen in der Bergischen Morgenpost und an dieser Stelle.

Quelle: RP-Online

 


 
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