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Erziehungsmaßnahme - Unterrichts-Störer darf nicht zur Klassenfahrt

Urteil: Eine Schule muss sich wehren können - Auch wenn der 16-jährige Gymnasiast sich sonst vom Unterricht nicht sehr begeistert zeigte – auf die Klassenfahrt nach Rom hatte er sich schon gefreut. Doch gerade die wurde dem notorischen Unterrichts-Störer durch die Lehrerkonferenz gestrichen. Lesen Sie mehr zum Thema "Ausschluss von der Klassenfahrt"





 
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