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[Bayern] Beamtenrechtsreform

Joachim Herrmann kritisiert beabsichtigte Kürzung des Ruhegehalts von Bundesbeamten bei Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt / Für Bayern sind keine solchen Anrechnungen geplant. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat sich in einem Brief an Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble gegen eine Pensionskürzung für Bundesbeamte ausgesprochen, die sich als kommunale Mandatsträger oder sonst ehrenamtlich engagieren.




Hintergrund seines Schreibens ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, worin eine Änderung der Beamtenversorgung vorgesehen ist. Laut Entwurf soll künftig der steuerpflichtige Anteil von Aufwandsentschädigungen, die zum Beispiel für ein kommunales Ehrenamt gezahlt werden, auf die Altersversorgung angerechnet werden. Herrmann lehnt dieses Vorhaben in seinem Brief an Schäuble eindeutig ab: "Eine solche Neufassung hätte gravierende Auswirkungen auf Stadträte, Kreisräte oder Bezirksräte, die sich als ehemalige Bundesbeamte oder ehemalige Soldaten bereits im Ruhestand befinden. In vielen Fällen müsste ihr Ruhegehalt gekürzt werden. Eine solche Änderung würde sich auch negativ auf die Bereitschaft auswirken, ein kommunales Ehrenamt zu übernehmen."
 

 

Der bayerische Innenminister befürchtet eine unverhältnismäßige Belastung von kommunalen Mandatsträgern: "Ich bin der Meinung, dass eine solche Kürzung das dringend notwendige ehrenamtliche Engagement in den Kommunen in nicht vertretbarer Weise beeinträchtigen würde", schreibt Herrmann. "Wir würden hier ein völlig falsches Signal gegen die ansonsten von uns zu Recht geforderte Bürgergesellschaft setzen. Gerade auch im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung sollte von einer solchen Regelung Abstand genommen werden." Herrmann forderte Schäuble dazu auf, sich dafür einzusetzen, diesen Teil der Neufassung des Gesetzes im Rahmen der weiteren parlamentarischen Beratungen im Bundestag nicht weiter zu verfolgen und die Regelung zu streichen.

 

 

Gleichzeitig betonte Herrmann in Absprache mit Finanzminister Erwin Huber, dass es für Bayern keine derartige Gesetzesänderung geben werde, auch nicht im Rahmen der geplanten Beamtenrechtsreform.

 
 

 

Pressesprecher: Karl Michael Scheufele
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail:  presse@stmi.bayern.de



München - Veröffentlicht von pressrelations

 

 

Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=317467

 

 


 
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