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[Brandenburg] Stabiles Anwahlverhalten - Erste Ergebnisse des Ü7-Verfahrens für das Schuljahr 2010/2011

Insgesamt 14.870 Schülerinnen und Schüler (2009: 14.860) haben sich nach derzeitigem Stand beim diesjährigen Anmeldeverfahren im Land Brandenburg mit Erstwunsch an weiterführenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft angemeldet. Insgesamt haben 215 Schulen, darunter 19 Gesamtschulen, 120 Oberschulen und 76 Gymnasien, am so genannten Ü7-Verfahren teilgenommen. Schon jetzt zeich-net sich ab, dass das Schulnetz stabil bleiben wird.




Rund 34,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler gaben als Erstwunsch eine Oberschule an. „Das ist exakt der gleiche Wert wie im Vorjahr“, so Bildungsmi-nister Holger Rupprecht. „Ich freue mich, dass wir damit erstmals ein stabiles Anwahlverhalten bei den Oberschulen haben – das zeigt, dass die Schulform mitt-lerweile bei Schülern und Eltern eine höhere Akzeptanz genießt.“ Bei den Anmel-dungen an Gymnasien stieg die Quote in diesem Jahr leicht auf 50,3 Prozent. (Vorjahr: 49,2 Prozent). Der Anteil der Erstwünsche für Gesamtschulen fiel hinge-gen geringfügig von 16,1 auf 15,0 Prozent.

 

Nicht alle Erstwünsche für das Gymnasium werden erfüllbar sein. 795 Schülerin-nen und Schüler, die auf das Gymnasium wollen, aber nicht die erforderlichen Kriterien erfüllen, müssen in diesem Jahr in den Probeunterricht. Die erforderli-chen Kriterien sind die maximale Notensumme 7 in den Fächern Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Klasse 6 sowie die Empfehlung zur Eignung für das Abitur im Grundschulgutachten. Der Probeunter-richt wird an zwei Terminen im April stattfinden. Erst danach werden voraussicht-lich Ende April die Entscheidungen darüber fallen, auf welche weiterführende Schulen die Schülerinnen und Schüler gehen können und an welchen Standorten 7. Klassen eingerichtet werden.

 

Für die Einrichtung von 7. Klassen an Oberschulen und Gesamtschulen gilt eine Mindestgröße von 40 Schülerinnen und Schülern. Einzelstandorte im ländlichen Raum können auch mit 24 Schülern an den Start gehen.

 

Für die Einrichtung von 7. Klassen an Gymnasien gilt eine Mindestgröße von 54 Schülerinnen und Schülern. Eine Absenkung auf bis zu 40 ist ausnahmsweise dann möglich, wenn es keine Alternative in erreichbarer Entfernung gibt.

 


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