Sie fördern ein transparentes Schulklima und bieten den Schülern eine Möglichkeit, sich ins Schulleben verantwortungsvoll mit einzubringen", erklärte Kultusminister Roland Wöller.
Die Starthilfe wird gezahlt, wenn die Zeitung alleinverantwortlich von den Schülern erstellt wird (ausgenommen Grund- und Förderschulen) und eine Planung der ersten Ausgabe vorliegt. Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums und der "Jugendpresse Sachsen e.V." entscheiden dann über die Vergabe der Zuschüsse.
Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "Antrag auf Starthilfe" bis zum 11. Dezember 2010 an folgende Adresse einzureichen:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport, Referat 46, Frau Herles, Postfach 100910, 01079 Dresden.
Der Antrag und weitere Informationen sind abrufbar unter: http://www.sachsen-macht-schule.de/starthilfe.


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