Dieser wird nun grundlegend überarbeitet. Welche Aufgaben den
Schulleiterinnen und Schulleitern übertragen werden sollen regelt das Gesetz auch zukünftig nicht. Dies bleibt einer Rechtsverordnung vorbehalten. Mit dem Gesetzentwurf versucht die Landesregierung das gültige Schulgesetz "verfassungskonform" zu gestalten. Die Verfassungswidrigkeit hatte die GEW mit dem sog. Battis-Gutachten belegt.
Gesetzentwurf für das 3. Schulrechtsänderungsgesetz:
http://www.gew-nrw.de/binarydata/download/mswf/LTD_14-6678.pdf
Hier sind GEW-Infos zum Thema:
http://www.gew-nrw.de/ssnrw/vad_bipo_ssnrw_evs.cfm
PS:
2006 stritt die Landesregierung noch jeden Regelungsbedarf ab:
http://www.gew-nrw.de/binarydata/download/Battis_PM_MSW.pdf
Quelle: Newsletter der GEW in NRW


Österreich
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