Nach Informationen der Gewerkschaft führt derzeit die Bildung kleiner Schulanfängerklassen, wie ministeriell vorgegeben, dazu, dass die Klassengrößen in den Folgejahrgängen zwei bis vier stark ansteigen, weil die Lehrerversorgung an den Grundschulen insgesamt zu knapp bemessen ist.
Andreas Meyer-Lauber, Landesvorsitzender der GEW NRW, erklärte heute in Essen: „Damit wirklich sichergestellt werden kann, dass es im nächsten Schuljahr keine Grundschulklasse mit mehr als 30 Kindern gibt, fordern wir ein Sondereinstellungsprogramm für 400 Einstellungen.“ Es könne nicht sein, dass der von der GEW begrüßte Erlass des Schulministeriums, keine Eingangsklassen mit mehr als 30 Kindern zu bilden, zu Lasten der nachfolgenden Jahrgänge umgesetzt würde.
In einem Schreiben an die Landtagsfraktionen von CDU und FDP weist die GEW darauf hin, dass es schon jetzt im Lande mehr als 850 Klassen mit 30 und mehr Kindern gibt. Die Weisung des Schulministeriums, keine Eingangsklassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern zu bilden, sei nur bedingt hilfreich. Die Schulen brauchten insgesamt zusätzliche Lehrerstellen, um kleinere Klassen bilden zu können. In einem ersten Schritt müssten 400 zusätzliche Lehrkräfte an den Grundschulen eingestellt werden, um eine pädagogisch sinnvolle Schüler-Lehrer-Relation zu gewährleisten.
Für die GEW ist dies aber nur ein erster Schritt. Langfristiges Ziel ist es, die Klassenfrequenz in den Grundschulen Zug um Zug auf 20 Kinder abzusenken. Meyer-Lauber: „Kleine Kinder brauchen kleine Klassen, nur so kann optimale individuelle Förderung für jedes Kind sichergestellt werden.“
Hintergrund:
Kleine Klassen steigern die Leistungen, fördern leistungsstarke wie leistungsschwache Kinder, reduzieren das Sitzenbleiben und führen zu mehr Übergängen an Realschulen und Gymnasien. Gerade auch die oft benachteiligten Kinder mit Migrationshintergrund oder aus sozialen Brennpunkten profitieren in besonderem Maß von kleinen Klassen.
Durch die jetzige Stellenzuweisung ist in den Grundschulen der Grundbedarf an LehrerInnen nicht abgedeckt. Der Ersatzbedarf durch Erkrankung und Mutterschutz kann über die Vertretungsreserve nicht gedeckt werden. Das Vertretungspersonal wird langfristig zur Klassenleitung eingesetzt.
Quelle: GEW

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