Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, sah der ursprüngliche Entwurf aus dem Hause Zypries vor, dass künftig auch 14- bis 17-Jährige bestraft werden, wenn sie andere Jugendliche durch Geld oder einen geldwerten Vorteil (etwa eine Einladung) zu sexuellen Handlungen motivieren. Bisher muss ein Täter dagegen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Rechtspolitiker der großen Koalition hätten sich nunmehr darauf geeinigt, diese Altersgrenze im Grundsatz beizubehalten, sagte der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb, der Zeitung. Ein jugendlicher Täter muss demnach nur dann eine Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst für seine sexuellen Zwecke ausnutzt.
So soll vermieden werden, dass sich normales Experimentierverhalten Jugendlicher plötzlich in einer rechtlichen Grauzone abspielt und die Staatsanwaltschaft nach einer Party-Einladung mit spontaner Übernachtung oder einem spendierten Kinobesuch mit Kuschelei unverhofft ermitteln muss.
Quelle: RP-Online


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