Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben. Jede der gut 6.000 Schulen in Nordrhein-Westfalen soll innovative Vorhaben im Bereich der Unterrichtsentwicklung, auch wenn sie zunächst über die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, auf den Weg bringen können. Dazu richtet das Land ab dem kommenden Schuljahr sogenannte Schulentwicklungskonferenzen ein, in denen Schulleitungen, Schulträger und Schulaufsicht vertreten sind. „Wir wollen nicht von oben, sondern von der Schulbasis her unser Schulsystem fortentwickeln“, so Ministerin Sommer.
Allen Schulleitungen werden ab dem 1. August in einem Zeitraum bis 2012 erweiterte Dienstvorgesetztenrechte übertragen. Dazu gehören unter anderem die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, die Verlängerung und Verkürzung der Probezeit, die Anstellung oder die Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit.
Ein weiterer Punkt ist die Erhöhung der Attraktivität von Leitungsfunktionen. Zu diesem Zweck entfällt ab sofort die seit Jahren geltende 18-monatige-Beförderungssperre für Schulleitungen. Diese entfällt auch für Stellvertreter. Das Stellenbesetzungsverfahren für die Lehrereinstellung wird flexibler und transparenter gestaltet. Bisher gab es vier vorgeschriebene Ausschreibungstermine im Schuljahr. Ab dem 1. August ist eine stufenweise Öffnung zu einer wöchentlichen Ausschreibungsmöglichkeit für alle Schulen vorgesehen. Alle Schulen erhalten zudem künftig eine Mitteilung zu ihrer Stellenausstattung.
Auch die Möglichkeit der Alterteilszeit für Lehrkräfte wird fortgesetzt. Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Als Einstiegsalter gilt künftig die Vollendung des 60. Lebensjahres.
Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen
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