Kaum einer Lehrkraft scheinen aber die Konsequenzen bewusst zu sein, wenn sie ein Arbeitsblatt kopiert, eine mitgeschnittene Fernsehsendung, eine gekaufte Musik-CD im Unterricht einsetzt, oder ihre Schüler ermuntert, Materialien aus dem Internet in ihren Arbeiten zu verwerten.
Ich habe deshalb versucht, die wichtigsten Rechtsnormen, die bei der Verwendung von Medien in der Schule eine Rolle spielen, in einem übersichtlichen und leicht lesbaren Text zusammenzufassen:
Medienrecht und Schule -
Medien verantwortlich nutzen und selbst gestalten
Das KMS des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. I.5-5S1300.1-5.117858 o.V. schafft Klarheit über das
Kopieren an Schulen
KMS "Lernplattformen"
Erläuternde Hinweise für die Schulen zum Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. April 2001 Nr. III/4 – III/1 – L 0572 – 1/38 570, zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Oktober 2002 Nr. III/4 – III/1 – L 0572 – 1/101 407
Die Kultusminsiterkonferenz erstellte
Rechtliche Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen
Ihre Meinung, ob mir das gelungen ist, was noch fehlt, was anders, verständlicher dargestellt werden soll, interessiert mich sehr.
Selbstverständlich können Sie mich zu medienrechlichen Fragen auch unmittelbar kontaktieren.


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