Franke-Zöllmer fordert: „Das Rektoren-Amt muss von der Vergütung her umgehend aufgewertet werden. Die Besoldungs-Stufe muss mindestens A 13 betragen, damit auch eine spätere Auswirkung auf das Ruhegehalt erreicht wird. Geht nicht? --- Geht doch! Rheinland-Palz hat es vorgemacht. Für jede Schulleiterin/jeden Schulleiter muss eine ständige Vertretung in Form eines Konrektors/einer Konrektorin zur Verfügung stehen. Die Unterrichtsverpflichtung an den Grundschulen ist generell zu senken damit die Rektorinnen/Rektoren auch mehr Leitungszeit zur Verfügung haben. Und schließlich muss das Kultusministerium dafür Sorge tragen, dass eine umfassende Qualifizierung für Schulleitungstätigkeiten bereits im Vorfeld der Amtsübernahme geschieht.“
„Der jetzige Zustand ist durch zu langes Aussitzen heraufbeschworen worden. Bereits zum Schuljahrsende 2009 waren viele Schulleiter-Stellen unbesetzt bzw. mussten mangels Bewerber zum wiederholten Mal ausgeschrieben werden,“ so Franke-Zöllmer. Primär seien die Bedingungen für die landesweit etwa 1.800 Grundschulen absolut unattraktiv.
Die Ursachen lägen einerseits in der mangelnden Besoldung und andererseits in der ständig gestiegenen Arbeitsbelastung. Oft fehlten Stellvertreter bzw. Konrektoren, Sekretärinnen, ein Leitungsteam wie an größeren Schulen, ein Hausmeister sei an vielen Schulen nicht vor Ort. Zu den Leitungsaufgaben gehörten u.a. seit einiger Zeit zusätzlich das Qualitätsmanagement, die Zertifizierung durch die Schulinspektion, die Vertragsgestaltung für die pädagogischen MitarbeiterInnen, die Verantwortung für die Ganztagsbetreuung und neuerdings die Vorbereitung der Inklusion. Ob eine Schulleiterin dann auch noch wie so oft Klassenlehrerin sein könnte, wagte sie in Frage zu stellen.


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