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Studiengebühren auch für Hochbegabte

Potsdam-Babelsberg (ots) - Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, erklärt: "Die Friedrich-Naumann-Stiftung schließt sich der Initiative zur Befreiung begabter Studierender von Studiengebühren nicht an". Die Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik, zu denen auch die politischen Stiftungen zählen, vergeben nach ihren jeweiligen Richtlinien Stipendien für Grund- und Aufbaustudien, die von den Stipendiaten nicht zurückgezahlt werden müssen.



Insofern sind die ausgewählten begabten Stipendienempfänger gegenüber den anderen Studierenden, die ihr Studium entweder selbst oder über zurückzuzahlende Kredite finanzieren müssen, materiell, aber auch wegen der ideellen Betreuung durch die  Begabtenförderungswerke schon jetzt deutlich besser gestellt. Ihnen nun noch die Studiengebühren zu erlassen, würde noch einmal eine Besserstellung bedeuten und ist auch im internationalen Vergleich völlig verfehlt.

Auch andere Länder, wie z. B. die USA, befreien Begabte nicht generell von den dort zum Teil weitaus höheren Studiengebühren. Da es auch im Ausland nur wenige Hochschulen gibt, die bei Hochbegabung auf Studiengebühren verzichten, ist mit einer Abwanderung nicht zu rechnen. "Wir sollten unsere soziale Verantwortung ernst nehmen. Das gilt auch für begabte Studierende. Schon jetzt zahlen die Nichtakademiker mit ihren Steuern die späteren höheren  Einkommen und Lebenschancen der Akademiker mit", so Berndt.

   Leistungseliten sollten auch als Vorbild dienen und zur
Finanzierung ihrer späteren höheren Einkommen und Lebenschancen
beitragen. Wesentlich wichtiger ist es, darauf zu achten, dass
mittellose Studierwillige und -fähige ihre Studiengebühren
vorfinanziert und nach Studienabschluss einkommensabhängig und
sozialverträglich wieder zurückzahlen können.

 

Pressekontakt:
Kirstin Balke
Pressesprecherin

Friedrich-Naumann-Stiftung
Vorstandsbüro
Truman-Haus
Karl-Marx-Str. 2
14482 Potsdam-Babelsberg

Telefon: (+49) 0331.70 19-277
Telefax: (+49) 0331.7019-286
http://www.fnst.org


 
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