Wenn sich Eltern nicht aktiv für die Rechte ihrer betroffenen Kinder
einsetzen und diese notfalls auch noch gerichtlich einklagen, dann haben eine
Vielzahl von Schülerinnen und Schülern kaum eine Chance auf eine Ausbildung,
die ihrem Potenzial entspricht. Aus der inzwischen ergangenen Rechtsprechung
zur Berücksichtigung der Legasthenie in Prüfungen und einem Gutachten von Frau
Prof. Langenfeld, Universität Göttingen, wird ersichtlich, dass die von der KMK
verabschiedeten „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ vom 4.12.2003 sowie die
Erlasse, Verwaltungsrichtlinien und Verordnungen der Länder zur
Berücksichtigung der Legasthenie verfassungswidrig sind. Die betroffenen
Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern werden eindeutig in ihren
Grundrechten verletzt. Ihnen wird durch die fehlende Berücksichtigung der
Legasthenie der Zugang zu einer höheren Schulbildung und damit bestimmten
Ausbildungsgängen, explizit verwehrt. Kultusministerien, Schulverwaltungen,
Schulen und Lehrkräfte sind jedoch an die Grundrechte gebunden und haben die
Grundrechte der Schüler und Schülerinnen sowie der Eltern zu wahren. Dieses
Spannungsfeld zwischen den Rechten und der gelebten Praxis muss thematisiert
und aufgearbeitet werden – im Sinne der betroffenen Kinder.
Deshalb lädt der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., am 9.
März 2007 in Würzburg, zu einer Fachtagung zu dem Thema: „Chancengleichheit
herstellen, Diskriminierung vermeiden“, ein. Ziel der Fachtagung ist,
grundlegend über die Rechte von Schülerinnen und Schülern mit einer Legasthenie
zu informieren, die aktuelle Situation zu reflektieren und neue Ansätze zu
diskutieren. Der BVL möchte mit dieser Fachtagung einen konstruktiven Beitrag
leisten, die verantwortlichen Personen zusammen zu bringen und somit die Chance
ergreifen, gemeinsam etwas anzustoßen und umzusetzen. Diese Fachtagung soll
keine theoretische Diskussion bleiben, sondern es soll anhand positiver
Beispiele, wie aus Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern aufgezeigt werden, dass
dort bereits Wege beschritten werden, die auf die besondere Situation der
Kinder eingehen. Nähere Informationen zu der Fachtung sind abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zu dieser Pressemeldung ist:
Annette Höinghaus
c/o Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie
e. V.
Postfach 11 07
30011 Hannover
E-Mail: hoeinghaus@bvl-legasthenie.de
Telefon: 04193/965602
Im Jahr 1974 befanden sich Eltern von Legastheniker/Dyskalkuliker-Kindern in
ähnlicher Situation, aus der Sie sich heute an diese Homepage wenden. Es gab
damals keine Möglichkeit, für dieses Problem Unterstützung zu bekommen.
Legasthenie und Dyskalkulie waren nicht bekannt, geschweige denn anerkannt. Die
Gründung einer Selbsthilfegruppe schuf die Möglichkeit des Austausches, Ärzte,
Wissenschaftler und Forscher wurden hinzugezogen, um eine fundierte Basis zu
schaffen, das Problem Legasthenie zu definieren, zu erforschen und Therapie-
und Förderansätze zu finden.
In den folgenden Jahren entwickelte sich aus einer größer werdenden
Vereinigung von betroffenen Eltern eine starke Lobby für Kinder, welche trotz
hoher Lernmotivation und Intelligenz zu schulischen Versagern gestempelt
wurden.


Österreich

Diese Seite per Email weiter empfehlen
Druckversion
Newsletter abonnieren



