Die Neufassung hat katastrophale Folgen für Schülerinnen und Schüler, die von einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) oder von einer Dyskalkulie (Rechenstörung) betroffen sind, da sie massiv in ihrenRechten, abgeleitet aus dem Grundgesetz, beschnitten werden. Wird dieser Empfehlung auf Länderebenegefolgt, bedeutet das für gut begabte Schüler, dass ihnen der Zugang zum Abitur verwehrt wird. „Es ist fürmich nicht verständlich, dass man die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Legasthenie undDyskalkulie ignoriert und den Schutz der betroffenen Kinder und ihrer Familie nicht vorrangig berücksichtigt.
Die gestörten Hirnfunktionen der Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie hindern sie daran, eine Lese-,Rechtschreib- oder Rechenleistung zu erbringen, die ihrer allgemeinen Begabung entspricht. Trotzdemsind diese Kinder fachlich in der Lage, einen begabungsgerechten Schulabschluss zu erreichen, wenn ihreEntwicklungsstörung angemessen schulisch berücksichtigt wird“, so Prof. Schulte-Körne, Direktor der Klinikfür Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität München. „Die unzureichendenschulrechtlichen Regelungen und die mangelnde Umsetzung der vorhandenen Regelungen führennach wie vor dazu, dass viele Kinder und Jugendliche mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie psychischeStörungen entwickeln und die gesamte psychosoziale Entwicklung stark beeinträchtigt ist“, kritisiert Schulte-Körne.
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) sieht in der neuen KMK-Empfehlung keinenentscheidenden Fortschritt für die betroffenen Kinder im Vergleich zur bisherigen KMK-Empfehlung aus dem Jahr 2003. Durch die Festschreibung, dass die Maßnahmen zur Differenzierung mit der 10. Klasse endensollen, wird den betroffenen Kindern bewusst der Zugang zur Sekundarstufe II verwehrt. Obwohl die betroffenenKinder oftmals über eine sehr gute Begabung verfügen, können sie ohne Nachteilsausgleich und Notenschutzfür Rechtschreibleistungen das Abitur nicht erreichen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wirdhier zu ungunsten der betroffenen Kinder ausgelegt, denn die Ursache der Legasthenie oder Dyskalkulieliegt nicht in einer mangelnden Begabung noch wird sie durch Faulheit der betroffenen Kinder verursacht,sondern hat eine neurobiologische Ursache. Insbesondere bei Prüfungen oder Abschlüssen soll nach denneuen KMK-Grundsätzen auf die Maßnahmen zur Differenzierung verzichtet werden. Der BVL macht in diesemZusammenhang deutlich, dass gerade bei Prüfungen und Abschlüssen Nachteilsausgleich undSchutzmaßnahmen gewährt werden müssen, um die Behinderung der Kinder auszugleichen. Die Sorge,dass dadurch das Niveau der Abschlüsse sinken könnte, wie von der KMK befürchtet, entbehrt jeder Logik,denn die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten die gleichen Prüfungsfragen wie alle anderen auch.Ein weiterer kritischer Punkt der Empfehlung ist, dass die Diagnose in den Aufgabenbereich der Schule gehörensoll. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie(DGJKP) ist irritiert, dass die Diagnostik in die Hände von Lehrern gelegt werden soll, da die Diagnostiknur in Zusammenarbeit mit Medizinern möglich ist. „Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat die Legasthenieund Dyskalkulie aufgrund der wissenschaftlichen Belege als Krankheit anerkannt, deshalb sind dieStörungsbilder weltweit als solche klassifiziert und werden in der Definition der WHO als neurobiologischbegründet angesehen. Somit stellt sich die Frage, welche anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse liegender KMK vor, dass weder das Störungsbild der Legasthenie noch der Dyskalkulie anerkannt werden“, bemängeltProf. Andreas Warnke, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Würzburg.
„Täglich hören und lesen wir von Politikern, dass jedes Kind in Deutschland mitgenommen wird und eineChancengleichheit in unserem Bildungssystem erhalten soll, denn kein Kind darf verloren gehen. Es ist unfassbar,warum die KMK diese vollkommen unzureichende Empfehlung verabschiedet hat. Da werden vonder Politik Programme initiiert, wie Eltern motiviert werden, mehr Kinder in die Welt zu setzen, aber keinerfühlt sich verantwortlich, sich um die Kinder zu kümmern, die bereits in unserem Schulsystem stecken. Gutbegabte Kinder werden in unserem Bildungssystem bewusst zurück gelassen und stattdessen diskutiert manProgramme, wie man den Fachkräftemangel überwinden kann. Wir fordern die Bildungspolitik ganz massivdazu auf, sich für die Belange der von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffenen Kinder einzusetzenund ihnen eine Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zu gewähren“, fordert Christine Sczygiel,Bundesvorsitzende des BVL.
Der BVL vertritt die Interessen von über 7000 Mitgliedern und rät allen betroffenen Eltern, den Klageweg zubeschreiten, um die Rechte ihrer Kinder vor Gericht einzufordern.
Weitere Informationen zum Thema „Legasthenie und Dyskalkulie“ finden Sie unter www.bvl-legasthenie.de
Pressekontakt: Annette Höinghaus BVL
Tel. 04193/965602 Postfach 1107
Fax: 04193/969304 30011 Hannover
hoeinghaus@bvl-legasthenie.de info@bvl-legasthenie.de


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