„Legastheniker werden trotz guter Begabung immer noch bei Bewerbungen diskriminiert. Einige Schülerinnen und Schüler verzichten deshalb sogar auf Schutzmaßnahmen in der Schule, um einen Zeugnisvermerk zu vermeiden, obwohl er für die Betroffenen notwendig ist, damit ihre allgemeine Begabung, unabhängig von der Rechtschreibkompetenz, zum Ausdruck kommt“, so Sczygiel.
Die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“, die bereits von mehr als 500 Unternehmen gezeichnet wurde, hat zum Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Die Anerkennung und Förderung der vielfältigen Potenziale soll laut der Charta wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen schaffen. Legasthene Jugendliche, die die Odyssee durch unser Bildungssystem erfolgreich durchlaufen haben, müssen deutlich mehr Leistung zeigen, als nicht Betroffene. Zeugnisse spiegeln das wirkliche Potenzial von Legasthenikern in den meisten Fällen nur unzureichend wider, denn in der Schule haben die Betroffenen oftmals keine Möglichkeit, ihre Stärken zu zeigen. „Wir möchten deutlich machen, dass Legasthenie zu keiner Beeinträchtigung der allgemeinen Begabung führt und so eine berufliche Integration nicht in Frage gestellt werden darf. Die Stärken von Legasthenikern sollten in der Wirtschaft uneingeschränkte Anerkennung finden“, fordert Christine Sczygiel.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
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Frau Annette Höinghaus
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
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