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Medienschutz im Blick/ LfM stellt kostenlose Broschüre zum Beschwerderecht bereit

Mit der jetzt veröffentlichten Broschüre "Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet" gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Rezipienten einen Überblick darüber, welche Rechte sie haben und wie sie diese artikulieren können.




In den Medien werden nicht nur geschmacklich prekäre, sondern auch objektiv rechtswidrige Inhalte geboten. Oft sind Fernsehbilder oder Internetseiten Anlass für Ärger, Entsetzen oder Unverständnis. Was viele nicht wissen bzw. nur wenige in Anspruch nehmen: Jeder kann auf Rechtsverletzungen in den Medien reagieren. "Nur wenn Mediennutzer über ihre Rechte aufgeklärt werden, können sie ihre Interessen auch geltend machen. Kritik muss öffentlich artikuliert werden, nur dann kann es zu Veränderungen kommen", so der LfM-Direktor Prof. Dr. Norbert Schneider.

Fallbeispiele helfen den Lesern zu verstehen, wie Gehörtes und Gesehenes mit rechtlichen Grundlagen in Konflikt geraten kann. "Die überwiegend aus der Aufsichtspraxis der LfM stammenden Beispiele sollen es dem Mediennutzer ermöglichen, die abstrakten, oft unbestimmten Rechtsbegriffe, die von Fachleuten und Medien oft wie selbstverständlich verwendet werden, besser verstehen zu können", so Schneider weiter.



Die Broschüre kann kostenlos über die Webseite der Landesmedienanstalt bezogen werden. Zudem können interessierte Mediennutzer auf der Homepage Internet- und Programmbeschwerden einreichen.

 

Weitere Informationen unter ...


 
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