Reichte im letzten Jahr für einen Studiengang noch eine Abiturnote von 2,5, um eine Zulassung für einen Studiengang zu bekommen, so ist die Auswahlgrenze für denselben Studiengang dieses Jahr im Einserbereich angesiedelt.
„Momentan beobachten wir mit Spannung die Veränderungen in den Verfahrensergebnissen der Auswahlverfahren der Hochschulen. Die Veränderungen erscheinen uns im Vergleich zu den relativ stabilen Ergebnissen in der Vergangheit recht dramatisch“, so Malte Eilenstein, Mitbegründer der Berliner Studienberatung planZ. Die drastischen Veränderungen schaffen eine große Unsicherheit, schliesslich waren die historischen Verfahrensergebnisse immer eine gute Orientierung zur Einschätzung der Aufnahmechancen.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Jedoch bieten sich drei Faktoren als Erklärung des Phänomens an:
1. Die Anzahl der Studienbewerber ist deutlich gestiegen und wird auch
noch weiter ansteigen.
2. Die die Umstrukturierung der Studienlandschaft
verursacht eine Verknappung der Studienplätze.
3. Durch die Einführung von
Onlinebewerbungen haben sich die Studienbewerber für mehr Studiengänge beworben
als es vormals der Fall war.
Was ist also zu tun, wenn die Ablehnung für den Wunschstudiengang ins Haus flattert? „Das Kind ist mit einer Absage noch längst nicht in den Brunnen gefallen“ weiß Malte Eilenstein von planZ zu beruhigen. Es gibt noch einige Möglichkeiten auszuschöpfen:
1. Aufgrund der immensen Anzahl der Vielfachbewerbungen ist davon
auszugehen, dass die Anzahl der freiwerdenden Studienplätze im
Nachrückverfahren deutlich höher ist als in den vergangenen Jahren. Also sollte
man in jedem Fall am Nachrückverfahren teilnehmen. planZ vermutet, dass in
einigen Studiengängen bis zur Hälfte der Studienplätze für das
Nachrückverfahren freiwerden.
2. Die Teilnahme am Losverfahren für möglichst
viele Studiengänge erhöht zusätzlich die Chance auf einen der begehrten
Studienplätze. Die Teilnahme ist in der Regel formlos und auch für
Studieninteressierte offen, welche nicht am Bewerbungs- und Auswahlverfahren
für den Studiengang teilgenommen haben. Meist ist der Antrag mit einer
Postkarte bereits gestellt. Genaue Informationen sollten jedoch bei den
jeweiligen Immatrikulationsämtern erfragt werden.
3. Letzter Weg zum
Traumstudium ist die Studienplatzklage – oder richtig formuliert – ein
Eilantrag. Am Besten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes im Bereich Verwaltungsrecht
kann hier festgestellt werden, ob die Absage gerechtfertigt ist.
Erfahrungsgemäß sind die Chancen für Studiengänge, welche nicht durch die ZVS
(Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) vergeben werden relativ
hoch. Die Kosten eines solchen Verfahrens liegen normalerweise in der
Bandbreite von 500 bis 1.500 Euro. Hier sollten Studienbewerber sich nicht von
den Kosten oder anderen Bedenken abhalten lassen.
4. Eine weitere
Möglichkeit bietet sich noch, wenn sich die Studieninteressierten für einen
zulassungsfreien Studiengang begeistern können. Zu finden sind diese oftmals in
Fachbereichen aus den Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften. Oftmals
sind auch an „unbeliebten“ Hochschulstandorten noch zulassungsfreie
Studiengänge zu finden. Hilfe bei der Suche gibt es bei unabhängigen
Studienberatungen, die sich auf die Recherche von Studiengängen spezialisiert
haben, wie planZ aus Berlin.
Malte Eilenstein
planZ - Schule - Studium - Karriere
www.planz-studienberatung.de
Quelle: openPR
Weitere Informationen unter:
http://www.openpr.de/news/154121/Schock-fuer-Studienbewerber-Studi eren-nur-noch-mit-Einser-Abi.html

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