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Schock für Studienbewerber – Studieren nur noch mit Einser-Abi?

Seit einigen Tagen landen in den Briefkästen vieler Abiturienten die Antwortschreiben der Universitäten auf die Studienplatzbewerbungen. Und für viele sind die Nachrichten nicht gerade erfreulich. Denn viele erhalten eine Absage für ihre Bewerbungen. Grund hierfür sind die dramatischen Veränderungen in den Verfahrenergebnissen.



Reichte im letzten Jahr für einen Studiengang noch eine Abiturnote von 2,5, um eine Zulassung für einen Studiengang zu bekommen, so ist die Auswahlgrenze für denselben Studiengang dieses Jahr im Einserbereich angesiedelt.

 

„Momentan beobachten wir mit Spannung die Veränderungen in den Verfahrensergebnissen der Auswahlverfahren der Hochschulen. Die Veränderungen erscheinen uns im Vergleich zu den relativ stabilen Ergebnissen in der Vergangheit recht dramatisch“, so Malte Eilenstein, Mitbegründer der Berliner Studienberatung planZ. Die drastischen Veränderungen schaffen eine große Unsicherheit, schliesslich waren die historischen Verfahrensergebnisse immer eine gute Orientierung zur Einschätzung der Aufnahmechancen.

 

Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Jedoch bieten sich drei Faktoren als Erklärung des Phänomens an:

 


1. Die Anzahl der Studienbewerber ist deutlich gestiegen und wird auch noch weiter ansteigen.
2. Die die Umstrukturierung der Studienlandschaft verursacht eine Verknappung der Studienplätze.
3. Durch die Einführung von Onlinebewerbungen haben sich die Studienbewerber für mehr Studiengänge beworben als es vormals der Fall war.

 

Was ist also zu tun, wenn die Ablehnung für den Wunschstudiengang ins Haus flattert? „Das Kind ist mit einer Absage noch längst nicht in den Brunnen gefallen“ weiß Malte Eilenstein von planZ zu beruhigen. Es gibt noch einige Möglichkeiten auszuschöpfen:

 

1. Aufgrund der immensen Anzahl der Vielfachbewerbungen ist davon auszugehen, dass die Anzahl der freiwerdenden Studienplätze im Nachrückverfahren deutlich höher ist als in den vergangenen Jahren. Also sollte man in jedem Fall am Nachrückverfahren teilnehmen. planZ vermutet, dass in einigen Studiengängen bis zur Hälfte der Studienplätze für das Nachrückverfahren freiwerden.
2. Die Teilnahme am Losverfahren für möglichst viele Studiengänge erhöht zusätzlich die Chance auf einen der begehrten Studienplätze. Die Teilnahme ist in der Regel formlos und auch für Studieninteressierte offen, welche nicht am Bewerbungs- und Auswahlverfahren für den Studiengang teilgenommen haben. Meist ist der Antrag mit einer Postkarte bereits gestellt. Genaue Informationen sollten jedoch bei den jeweiligen Immatrikulationsämtern erfragt werden.
3. Letzter Weg zum Traumstudium ist die Studienplatzklage – oder richtig formuliert – ein Eilantrag. Am Besten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes im Bereich Verwaltungsrecht kann hier festgestellt werden, ob die Absage gerechtfertigt ist. Erfahrungsgemäß sind die Chancen für Studiengänge, welche nicht durch die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) vergeben werden relativ hoch. Die Kosten eines solchen Verfahrens liegen normalerweise in der Bandbreite von 500 bis 1.500 Euro. Hier sollten Studienbewerber sich nicht von den Kosten oder anderen Bedenken abhalten lassen.
4. Eine weitere Möglichkeit bietet sich noch, wenn sich die Studieninteressierten für einen zulassungsfreien Studiengang begeistern können. Zu finden sind diese oftmals in Fachbereichen aus den Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften. Oftmals sind auch an „unbeliebten“ Hochschulstandorten noch zulassungsfreie Studiengänge zu finden. Hilfe bei der Suche gibt es bei unabhängigen Studienberatungen, die sich auf die Recherche von Studiengängen spezialisiert haben, wie planZ aus Berlin.

 

Malte Eilenstein
planZ - Schule - Studium - Karriere
www.planz-studienberatung.de

 

Quelle: openPR

Weitere Informationen unter:

http://www.openpr.de/news/154121/Schock-fuer-Studienbewerber-Studi eren-nur-noch-mit-Einser-Abi.html


 
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