Wegen der heftigen Kritik an der Rechtschreibreform von 1996 war das
amtliche Regelwerk zum 1. August 2006 erneut geändert worden. Entsprechend den
Vorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibung sind seitdem in einigen
besonders umstrittenen Bereichen die alten Schreibweisen wieder
zugelassen.
Schreibregeln
So ist
beispielsweise neben "kennen lernen" auch wieder die alte Zusammenschreibung
"kennenlernen" erlaubt.
Wortverbindungen wie "allein erziehend"
und "so genannt" dürfen ebenfalls zusammengeschrieben werden ("alleinerziehende
Mutter", "sogenannte schnelle Brüter").
In Fällen wie
"auseinanderbrechen" ist die Zusammenschreibung sogar wieder verbindlich
vorgeschrieben.
Das Anredepronomen darf in Briefen wieder
großgeschrieben werden: "du" oder "Du".
Kommasetzung und Worttrennung
Bei der Kommasetzung und
Worttrennung sind jetzt einige Schreibweisen verboten, die nach der Reform 1996
erlaubt waren: Das Komma ist etwa vorgeschrieben bei Sätzen wie "Sie öffnete
das Fenster, um frische Luft hereinzulassen". Einzelne Vokale am Wortanfang
dürfen am Zeilenende auch nicht mehr abgetrennt werden; die Silbentrennung
"A-bend" ist also unzulässig.
Nachrichtenagenturen schreiben einheitlich
Die
deutschsprachigen Nachrichtenagenturen AFP, AP, APA, Dow Jones, ddp, dpa, epd,
KNA, sid und Reuters stellen am 1. August 2007 ihre Rechtschreibung um. Um
nicht nur korrekt, sondern auch einheitlich zu schreiben, haben sie sich in
allen Fällen, in denen unterschiedliche Schreibweisen zulässig sind, für eine
bestimmte entschieden. Sie schreiben zum Beispiel "kennenlernen" und nicht
"kennen lernen", "Delfin" und nicht
"Delphin".
Zusatzinformationen
Im Web
www.ids-mannheim.de
PDF-Dokumente zu den Inhalten der
Rechtschreibreform auf der Webseite des Instituts für Deutsche Sprache -
IDS.
Quelle: Lehrer-Online


Österreich

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