Jena (26.04.04) Bei Dietrich
Bonhoeffer, Mahatma Gandhi oder den
Montagsdemonstranten in der DDR ist es
einfach: Sie leisteten Widerstand
für eine gerechte Sache - lautet das
heutige Urteil. Doch was ist mit
der ETA oder palästinensischen
Selbstmordattentätern? Sind sie
Widerstandskämpfer oder Terroristen? Das
Thema hat also hochaktuelle
Bezüge, dem sich am 7./8. Mai eine Tagung im
Thüringer Landtag (R. 201)
in Erfurt zuwendet. Unter dem Titel "Gegenwart,
Zeitgeschichte und
religiöse Wurzeln des Widerstandsrechts" werden sich
Ethiker,
Politikwissenschaftler, Philosophen, Theologen und Historiker zu
der
öffentlichen Tagung versammeln. Ausgerichtet wird das Kolloquium von
der
Theologischen Fakultät, dem Ethikzentrum, dem Lehrstuhl für
Politische
Theorie der Universität Jena in Zusammenarbeit mit
der
Landesbeauftragten für die Staatssicherheitsunterlagen der
ehemaligen
DDR Thüringen.
Das Thema verlangt einen breiten und offenen
Ansatz, denn die
Grenzziehung zwischen notwendigem Widerstand und Rechtsbruch
wird oft
erst aus der zeitlichen Distanz deutlich. Ist beispielsweise der
Schutz
von Menschen ein Grund für Befehlsverweigerung in der Armee? Waren
dann
die Soldaten der KFOR-Truppen in Bosnien, die Menschen
entgegen
anderslautender Befehle in ihren LKWs transportiert und damit
geschützt
haben, Helden oder Befehlsverweigerer? "Normalerweise sollte man
dem
geschriebenen Recht gehorchen, auch wenn es unverständlich und
ungerecht
ist", sagt Prof. Dr. Martin Leiner. Der Theologe von der
Universität
Jena ist sich aber bewusst, dass "es eine schwierige Grenzziehung
gibt".
"Andererseits gibt es eine moralische Pflicht", ist sich Leiner
sicher,
"gewisse Befehle zu verweigern". Doch wer in einer Demokratie
Widerstand
leistet "gerät in eine prekäre Rolle", so der Theologe, denn die
Gesetze
werden ja zumindest indirekt von der Mehrheit getragen.
Andererseits
enthält bereits das deutsche Grundgesetz (§ 20 Abs. 4) ein Recht
auf
Widerstand.
Und so muss jeder Fall individuell betrachtet und
eingeordnet werden.
Denn bereits der Begriff "Widerstandsrecht" birgt ein
Paradox in sich:
Recht verlangt Gehorsam, Widerstand benötigt Ungehorsam.
"Jeder einzelne
muss so das Recht im Sinne einer höheren Gerechtigkeit in
gewisser Weise
transzendieren", sagt Leiner.
Wer Widerstand ausübt,
setzt nicht nur sein eigenes Wohlergehen - bis
hin zur körperlichen
Unversehrtheit - aufs Spiel, sondern wird auch je
nach Zeitumständen
unterschiedlich betrachtet. So wurde die ETA im
Baskenland lange als
Widerstandsgruppe gegen das Franco-Regime
betrachtet, heute definiert sie die
Mehrheit aber als
Terroristenvereinigung. "Solche schwebenden Übergänge gibt
es vielfach",
weiß Prof. Leiner, der die Erfurter Tagung federführend
organisiert.
Während der Veranstaltung sollen die "grundlegende Bedeutung
der
Selbstbegrenzung von Recht und die Fragen nach Quellen des Muts
sowie
die Legitimität des Widerstands ins Bewusstsein gerufen werden",
hofft
Leiner. Dabei wird in Erfurt auch der Widerstand der DDR-Bürger
zur
Sprache kommen, die passiven Widerstand als geeignetste Form
angesehen
hatten - und damit die friedliche Revolution auslösten. Somit wird
es
während des Kolloquiums auch um die Verhältnismäßigkeit der
Mittel
gehen. Doch eine goldene Regel, wann welche Form des
Widerstands
angemessen ist, die gibt es nicht.
Grundkategorien des
moralischen Widerstands existieren unabhängig von
Situationen, betont zwar
Prof. Leiner, doch diese Kategorien muss jeder
für sich definieren und
umsetzen - und nicht jeder ist ein Mahatma
Gandhi. Dies wird sicher auch die
Publikation aufzeigen, die aus den
Tagungsbeiträgen erstellt werden
soll.
Kontakt:
Prof. Dr. Martin Leiner
Theologische Fakultät der
Universität Jena
Fürstengraben 6, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 941145, Fax:
03641 / 941142
E-Mail: Martin.Leiner@uni-jena.de
idw-online.de


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