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Zwischen Zwang zum Ungehorsam und Rechtsbruch

Universität Jena veranstaltet Tagung zum Widerstandsrecht am 7./8. Mai



Jena (26.04.04) Bei Dietrich Bonhoeffer, Mahatma Gandhi oder den
Montagsdemonstranten in der DDR ist es einfach: Sie leisteten Widerstand
für eine gerechte Sache - lautet das heutige Urteil. Doch was ist mit
der ETA oder palästinensischen Selbstmordattentätern? Sind sie
Widerstandskämpfer oder Terroristen? Das Thema hat also hochaktuelle
Bezüge, dem sich am 7./8. Mai eine Tagung im Thüringer Landtag (R. 201)
in Erfurt zuwendet. Unter dem Titel "Gegenwart, Zeitgeschichte und
religiöse Wurzeln des Widerstandsrechts" werden sich Ethiker,
Politikwissenschaftler, Philosophen, Theologen und Historiker zu der
öffentlichen Tagung versammeln. Ausgerichtet wird das Kolloquium von der
Theologischen Fakultät, dem Ethikzentrum, dem Lehrstuhl für Politische
Theorie der Universität Jena in Zusammenarbeit mit der
Landesbeauftragten für die Staatssicherheitsunterlagen der ehemaligen
DDR Thüringen.

Das Thema verlangt einen breiten und offenen Ansatz, denn die
Grenzziehung zwischen notwendigem Widerstand und Rechtsbruch wird oft
erst aus der zeitlichen Distanz deutlich. Ist beispielsweise der Schutz
von Menschen ein Grund für Befehlsverweigerung in der Armee? Waren dann
die Soldaten der KFOR-Truppen in Bosnien, die Menschen entgegen
anderslautender Befehle in ihren LKWs transportiert und damit geschützt
haben, Helden oder Befehlsverweigerer? "Normalerweise sollte man dem
geschriebenen Recht gehorchen, auch wenn es unverständlich und ungerecht
ist", sagt Prof. Dr. Martin Leiner. Der Theologe von der Universität
Jena ist sich aber bewusst, dass "es eine schwierige Grenzziehung gibt".
"Andererseits gibt es eine moralische Pflicht", ist sich Leiner sicher,
"gewisse Befehle zu verweigern". Doch wer in einer Demokratie Widerstand
leistet "gerät in eine prekäre Rolle", so der Theologe, denn die Gesetze
werden ja zumindest indirekt von der Mehrheit getragen. Andererseits
enthält bereits das deutsche Grundgesetz (§ 20 Abs. 4) ein Recht auf
Widerstand.

Und so muss jeder Fall individuell betrachtet und eingeordnet werden.
Denn bereits der Begriff "Widerstandsrecht" birgt ein Paradox in sich:
Recht verlangt Gehorsam, Widerstand benötigt Ungehorsam. "Jeder einzelne
muss so das Recht im Sinne einer höheren Gerechtigkeit in gewisser Weise
transzendieren", sagt Leiner.

Wer Widerstand ausübt, setzt nicht nur sein eigenes Wohlergehen - bis
hin zur körperlichen Unversehrtheit - aufs Spiel, sondern wird auch je
nach Zeitumständen unterschiedlich betrachtet. So wurde die ETA im
Baskenland lange als Widerstandsgruppe gegen das Franco-Regime
betrachtet, heute definiert sie die Mehrheit aber als
Terroristenvereinigung. "Solche schwebenden Übergänge gibt es vielfach",
weiß Prof. Leiner, der die Erfurter Tagung federführend organisiert.

Während der Veranstaltung sollen die "grundlegende Bedeutung der
Selbstbegrenzung von Recht und die Fragen nach Quellen des Muts sowie
die Legitimität des Widerstands ins Bewusstsein gerufen werden", hofft
Leiner. Dabei wird in Erfurt auch der Widerstand der DDR-Bürger zur
Sprache kommen, die passiven Widerstand als geeignetste Form angesehen
hatten - und damit die friedliche Revolution auslösten. Somit wird es
während des Kolloquiums auch um die Verhältnismäßigkeit der Mittel
gehen. Doch eine goldene Regel, wann welche Form des Widerstands
angemessen ist, die gibt es nicht.

Grundkategorien des moralischen Widerstands existieren unabhängig von
Situationen, betont zwar Prof. Leiner, doch diese Kategorien muss jeder
für sich definieren und umsetzen - und nicht jeder ist ein Mahatma
Gandhi. Dies wird sicher auch die Publikation aufzeigen, die aus den
Tagungsbeiträgen erstellt werden soll.

Kontakt:
Prof. Dr. Martin Leiner
Theologische Fakultät der Universität Jena
Fürstengraben 6, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 941145, Fax: 03641 / 941142
E-Mail:
Martin.Leiner@uni-jena.de



idw-online.de

 
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