Wenn's flach wird: Verunglimpfungen des Staates
Wem ist in politischen Dingen noch nie die Galle hochgekommen? Jugendliche neigen in ihrem pubertären Überschwang bloß dazu, ihre Schmähungen noch 1:1 ins Internet zu setzen - und sich strafbar zu machen. Eine Schülerin beispielsweise, die in der "linken Szene" aktiv ist und die Bundesrepublik eine "bloße Fortführung des Dritten Reichs" nennt, verstößt gegen § 90a StGB.
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