Zum "Tag gegen Lärm" am 28. April 2004 - Verkehrslärm konsequent mindern - Beim Straßenverkehr sind weitere Lärm-Minderungen möglich
Alle verfügbaren Maßnahmen zur
Minderung des Lärms seien zu nutzen. So könnte zum Beispiel der
Straßenverkehrslärm durch geringere Geschwindigkeiten innerhalb der Ortschaften
zu einer Lärmminderung führen. Dazu notwendige Geschwindigkeits-Begrenzungen
müssen die Straßenverkehrsbehörden vor Ort festlegen. Auch scheinbar geringfügig
anmutende Maßnahmen können große Wirkung entfalten und die Lärmbelästigungen der
Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mindern helfen, falls sie konsequent umgesetzt
werden. Eine neue Studie des UBA weist nach: "Akustische" Pegelsenkungen von 1
bis 2 Dezibel [dB (A)] können teilweise Wirkungen hervorrufen, die als
Schallminderungen von 6 bis 14 dB (A) wahrgenommen werden. Die Studie "Können
Lärmminderungsmaßnahmen mit geringer akustischer Wirkung wahrgenommen werden? -
Ein klärendes Wort zur Wahrnehmung von Pegeländerungen" ist im Internet
veröffentlicht unter der Adresse: www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/strassenlaerm.htm
l. Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionen in Deutschland zum "Tag
gegen Lärm" gibt es im Internet unter der Adresse www.tag-gegen-laerm.de.
Das UBA verweist in diesem Zusammenhang auf seine Online-Lärmumfrage im
Internet. Per Mausklick können interessierte Bürgerinnen und Bürger unter der
Adresse www.umweltbundesamt.de/laermum frage schnell und mit aktuellem
Bezug - bei Bedarf sogar rund um die Uhr - ihre gegenwärtigen "Lärmerlebnisse"
mitteilen.

Österreich
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