Allerdings dürfen in der Europäischen Union nicht alle Rebsorten zum Zwecke der Weinherstellung angepflanzt oder wieder angepflanzt werden. Das europäische und deutsche Weinrecht enthält entsprechend strenge Regelungen.
Um sowohl die Weinqualität zu steigern als auch eine Stabilisierung des Weinmarktes herbeizuführen, wurde im Weinrecht die Hektarertragsregelung eingeführt und laufend angepasst. Darunter wird der in Weintrauben, Traubenmost oder Weinmengen festgesetzte Ertrag je Hektar Ertragsrebfläche verstanden. In einem Internetspecial unter www.aid.de/landwirtschaft/weinbau.php wird die Hektarertragsregelung erläutert. Außerdem gibt es Informationen über Klassifizierung, Güteklassen und Qualitätsstufen sowie die Geschmacksangaben für Sekt und Wein.
aid

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