Russland mahnt die Verantwortung für den Krieg an, die eine einseitige Rückführung nicht erlaubt. Deutschland will dagegen berücksichtigt wissen, dass es sich bei den strittigen Kulturgütern nicht nur um wertvolle Gegenstände handelt, sondern um unverzichtbare Objekte für die deutsche kulturelle Identität.
Die aus Russland stammende Vökerrechtlerin Elena Syssoeva hat im Rahmen ihrer an der Freien Universität Berlin entstandenen Dissertation einen neuen Ansatz zur Lösung der Problematik entwickelt.
Glasnost und Perestroika haben nicht nur die Sowjetunion geöffnet, sondern auch deren Museen und Archive. Zahlreiche Kunstschätze, die jahrelang hinter verschlossenen Türen verborgen waren, sind dadurch wieder aufgetaucht. Unter ihnen zigtausend Kunstwerke, die in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg als verschollen gegolten hatten: Neben dem Goldschatz von Troja, dem Nachlass von Walther Rathenau und den Beständen der Gothaer Schlossbbliothek befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung etwa 200.000 hochkarätige Objekte, gut zwei Millionen Bücher und drei Kilometer Archivgut in russischem Besitz.
Das im Jahre 1998 verabschiedete russische Gesetz über verbrachte Kulturgüter untersagt die Rückgabe aller Kulturgüter, die infolge des Zweiten Weltkriegs aus den ehemaligen Feindstaaten in die UdSSR velegt worden sind und sich heute in Russland befinden. Es betrachtet die verbrachten Kulturgüter als Kompensationsobjekte für die russischen Kriegsverluste und erklärt sie zum Eigentum der Russischen Föderation. Die Bundesregierung ließ daraufhin offiziell verlauten, dass sie den russischen Ansatz der kompensatorischen Restitutuion und damit das gesamte russische Gesetz für völkerrechtswidrig halte.
Elena Syssoeva kommt in ihrer Arbeit zu dem Ergebnis dass die sowjetische Bsatzungsmacht de deutschen Kulturgüter weder als Beute noch im Zuge der Plünderung in Anspruch nehmen durfte. "Denn spätestens seit der Verabschiedung der Haager Landkriegsordnung von 1907 bestehen Aneignungsrechte dieser Art nicht mehr", erklärt die Völkerechtlerin. Nach der Landkriegsordnung ist jede Beschlagnahme und absichtliche Zerstörung von geschichtlichen Denkmälern oder Kunstwerken untersagt und damit andungspflichtig...
Literatur: Elena Syssoeva: "Kunst im Krieg. Eine völkerrechtliche Betrachtung der deutsch-russischen Kontroverse um kriegsbedingt verbrachte Kultrgüter", Schriften zum Völkerrecht:Band 152, Berlin: Dunker & Humblot, 2004, ISBN 3-428-11318-7
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