Rechtskundeunterricht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wird seit mehr als fünfzig Jahren Rechtskundeunterricht im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Er kann an allen allgemeinbildenden Schulen der Klasse 10 angeboten werden. Ziel des rechtskundlichen Unterrichts ist es, Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts zu wecken und Jugendlichen den Rechtsstaat als Wertesystem nahe zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Grundkenntnisse der Rechtsordnung erwerben und mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut gemacht werden. Dadurch soll ihnen später das Zurechtfinden im Rechtsleben erleichtert werden.
Die Durchführung des
Rechtskundeunterrichts ist durch einen Gemeinsamen
Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung u. d. Justizministeriums vom 20.
Dezember 1996 (6124 - II C. 1), zuletzt geändert durch Runderlass vom 15. August
2002 (6124 - II C. 1) des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung
und des Justizministeriums, geregelt.
Mehr unter: NRW Justiz-Online
http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/rechtskunde/