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Recht

 

Rechtskundeunterricht in Nordrhein-Westfalen

26.04.2004 - Justiz-Online

In Nordrhein-Westfalen wird seit mehr als fünfzig Jahren Rechtskundeunterricht im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Er kann an allen allgemeinbildenden Schulen der Klasse 10 angeboten werden. Ziel des rechtskundlichen Unterrichts ist es, Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts zu wecken und Jugendlichen den Rechtsstaat als Wertesystem nahe zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Grundkenntnisse der Rechtsordnung erwerben und mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut gemacht werden. Dadurch soll ihnen später das Zurechtfinden im Rechtsleben erleichtert werden.

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