ebay & Co.: Sicherheit bei Online-Auktionen
Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren rechtlich betrachtet nicht geschäftsfähig sind und daher bei elektronischen Auktionsbörsen, wie beispielsweise eBay, nicht als Anbieter oder Käufer von Waren auftreten dürfen, gehört diese Form des Handels doch zur Lebenswirklichkeit von Jugendlichen. Wolfgang Dax-Romswinkel zeigt ihnen die Sicherheitsaspekte auf.
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