Zwar werde der Betroffene mit dieser Maßnahme in seinem Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Um einen geordneten Unterricht zu gewährleisten und unnötige Ausbildungskosten zu vermeiden, sei dieser Schritt jedoch gerechtfertigt (Az.: 2 B 11152/04).
Hintergrund
Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch, dass die Entlassung einer Studienreferendarin aus dem Vorbereitungsdienst für Lehrer rechtmäßig war. Nach den Feststellungen der Schulbehörde
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nahm die angehende Lehrerin mehrfach nicht an Konferenzen teil,
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war unpünktlich
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und gestaltete ihren Unterricht in den Fächern Deutsch und Englisch oft unvorbereitet.
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Lehrproben fielen daher meist sehr schlecht aus. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Dienstherr, die Frau "wegen dauerhaft schlechter Leistungen" zu entlassen.
Schüler gehen vor
Das OVG sah diese gravierende Maßnahme als berechtigt an. Trotz des aus Sicht der Referendarin schweren Eingriffs in ihre berufliche Zukunft komme den Ausbildungsansprüchen der Schüler der Vorrang zu, betonten die Richter.
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