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Schule und Cannabis / Ein Leitfaden der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Schulen und Lehrpersonen

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in der Bundesrepublik Deutschland. Die Repräsentativbefragung „Drogenaffinität Jugendlicher“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigt, dass 21 Prozent der 12- bis 19-Jährigen mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben, 12 Prozent während der letzten 12 Monate.



Seit Mitte der 80er Jahre nimmt der Anteil der Jugendlichen mit Drogenerfahrung zu. Wollten 1986 noch 66 Prozent der 12- bis 25 Jährigen auf keinen Fall Drogen nehmen, lehnt im Jahr 2004 nur noch die Hälfte der Befragten den Konsum illegaler Drogen grundsätzlich ab. Diese Entwicklung ist ausschließlich auf eine zunehmend positive Einstellung zu Cannabis zurückzuführen.

Der wachsende Cannabiskonsum bestimmt den Lebensalltag einer ganzen Gruppe junger Menschen. Davon bleibt auch die Schule nicht unberührt. Der Konsum von Cannabis in der Schule kann nicht toleriert werden, denn Cannabis ist eine illegale Droge mit erheblichem Gefährdungspotenzial für die Konsumenten. Außerdem beeinträchtigt Cannabiskonsum die Konzentrationsfähigkeit, das Denkvermögen und die Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Die körperlichen Beschwerden reichen von Übelkeit, Schwindel bis hin zum Kreislaufkollaps.

Angesichts der Ausbreitung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen hat sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entschlossen, einen Leitfaden für die Schule zu entwickeln, der Vorschläge zum Umgang mit Cannabis im schulischen Rahmen enthält. Grundlage dieser neuen Broschüre ist ein in der Schweiz entwickelter Leitfaden, den das Bundesamt für Gesundheit, Bern und die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA, Lausanne erstellt haben.

Nach Angaben der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA, Lausanne aus dem Jahr 2002 hat etwa ein Drittel der Lehrkräfte der 8. und 9. Jahrgangsstufen im laufenden Schuljahr Erfahrungen mit bekifften oder berauschten Schülerinnen und Schülern im Unterricht gemacht. Abhängig von der Klassenstufe konnten zwischen 6 und 15 Prozent der Lehrpersonen Cannabis- und Alkoholkonsum auf dem Schulgelände beobachten. In der Hamburger Schüler- und Lehrerbefragung zum Umgang mit Suchtmitteln (SCHULBUS) aus dem Jahr 2004 war etwa jeder 6. Hamburger Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren (17,3 Prozent) als aktueller Cannabis-Konsument einzustufen.

Der jetzt vorliegende Leitfaden „Schule und Cannabis“ der BZgA richtet sich an Lehrpersonen der weiterführenden Schulen. Die Handreichung vermittelt Ideen zur Entwicklung eines schulinternen Regelsystems und gibt Lehrerinnen und Lehrern Hinweise, wie sie im konkreten Fall auf Problemsituationen adäquat reagieren können. Außerdem werden Anregungen zur Entwicklung eines Interventionsleitfadens vorgestellt, der bei Übertretungen und Regelbrüchen zum Einsatz kommen soll. Hinweise auf Internetseiten, Materialien und Ansprechpartner in den Bundesländern ergänzen das Angebot.

„Cannabis ist für immer mehr Jugendliche zu einer Alltagsdroge geworden“, erklärt die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Dr. Elisabeth Pott. „Wir müssen die Jugendlichen deshalb in den verschiedensten Alltagsituationen erreichen und sie darüber informieren, dass Cannabis keine Spaßdroge ist, sondern erhebliche gesundheitliche Risiken nach sich zieht. Ich danke deshalb den Schweizer Organisationen, dass wir ihre Texte als Grundlage für die Entwicklung einer praktischen Handreichung übernehmen durften. Auch gilt mein Dank der Fachstelle für Suchtprävention der Kölner Drogenhilfe e.V., die wesentlich zur Überarbeitung beigetragen hat“, so die Direktorin der BZgA.

Der Leitfaden „Schule und Cannabis richtet sich ausschließlich an Schulen und Lehrpersonen und kann aus diesem Grund nur an Schuladressen ausgeliefert werden.

Die Basisinformation "Cannabis" beinhaltet ein breites Spektrum an Informationen wie Konsummuster, Wirkungen und Risiken, Abhängigkeit, Suchtvorbeugung und Tipps für Eltern, rechtliche Hintergründe etc.

„Auf dem Weg zur rauchfreien Schule“ ist ein Leitfaden zur Unterstützung von Pädagogen bei der Umsetzung von Konzepten zur Nichtraucherförderung. Er gibt Lehrerinnen und Lehrern Informationen, Arbeitsmaterialien und praktische Hilfen im Umgang mit rauchenden und nicht rauchenden Schülern und ihren Lehrerkolleginnen und -kollegen an die Hand.

Die Materialien sind kostenlos und können unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de oder über unser Online-Bestellsystem (siehe Verlinkung der einzelnen Medien).

Das Suchtberatungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist unter der Rufnummer 0221-89 20 31 von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 und 22.00 Uhr und von Freitag bis Sonntag zwischen 10.00 und 18.00 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen, wie das Cannabis-Ausstiegsprogramm „Quit the Shit“, unter www.drugcom.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postfach
91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
Fax: 0221 8992-300 / - 201
eMail: marita.voelker-albert@bzga.de
Internet: http://www.bzga.de


 
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